Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg:
Damit Sie
mir folgen können, möchte ich zunächst einmal sagen, um was es geht. Es geht um
die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C, dort um die
Spiegelstriche vier und fünf: ärztliche Gesprächsführung einschließlich der
Beratung von Angehörigen und psychosomatische Grundlagen. Wir haben jetzt
erfahren, dass die psychosomatischen Grundkompetenzen aus den einzelnen
Fachgebieten herausgenommen und in die allgemeinen Bestimmungen aufgenommen
wurden. Das könnte mit einer Aufwertung verbunden sein; wir hoffen, dass das
der Fall ist. Aus unserer Sicht sollten die psychosomatischen Grundkompetenzen
für die klinische Weiterbildung verbindlich erhalten werden. „Verbindlich“
bedeutet, dass die Qualität dieses Weiterbildungsmoduls bundeseinheitlich nach wissenschaftlich
gesicherten Kriterien gewährleistet werden soll und auch festgelegt werden
soll, dass dieser Weiterbildungsteil auf zwei Weisen erworben werden kann,
nämlich entweder durch anerkannte Fachreferenten, die der jeweilige
Weiterbilder an sein Krankenhaus verpflichten sollte, oder durch Kurse, die von
den jeweiligen Landesärztekammern zertifiziert werden sollten.
Wir haben in Baden-Württemberg mit den 40-stündigen Kursen
aus meiner Sicht sehr gute Erfahrungen gemacht. Es wurde inhaltlich festgelegt
auf 20 Stunden Balint, zwölf Stunden Gesprächsführung und acht Stunden Theorie.
Die Kursteilnehmer wurden befragt. Dazu gibt es im „Deutschen Ärzteblatt“, Heft
14 vom April 2002, einen entsprechenden Artikel. Diese Kurse wurden mit gutem
Erfolg durchgeführt. Obwohl anfänglich Motivationsprobleme bestanden, konnten
die Teilnehmer motiviert werden, sodass sie ihre Widerstände gegen die Psychosomatik
aufgegeben haben.
Grundsätzlich sind diese Kurse natürlich so wenig wie
möglich finanziell und zeitlich belastend durchzuführen. Das gilt für die
Weiterbildung generell. Daher sollte eine kostenneutrale Integration der
Vermittlung dieser psychosomatischen Inhalte in die zuständigen Krankenhäuser
gefördert werden.
Es handelt sich, wie gesagt, um meinen Antrag II-62.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Kollegin.
Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Komplex nicht vor.
Es meldet sich auch niemand, der meint, nicht zu Wort gekommen zu sein. Wir
können also in die Abstimmung eintreten. Zuvor möchte ich den Herrn Referenten
fragen, ob er dazu noch ein Schlusswort sprechen möchte. Ich glaube, der Antrag
62 ist eher etwas für die weitere Meinungsbildung.
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