Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Dann rufe ich den Antrag
auf Drucksache II-18 auf. Er lautet:
Die „bildgebenden Verfahren“ müssen in den jeweils damit befassten Gebieten
verankert sein und dürfen nicht ausschließlich dem Gebiet Radiologie zugeordnet
werden.Deshalb sind diese unter den allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte
B
und C aufzunehmen.
(Zurufe:
Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Darüber wird
zuerst abgestimmt. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer
möchte das nicht? - Das zählen wir lieber aus. Das ist ja sehr, sehr wichtig.
Ich frage also noch einmal: Wer möchte den Antrag 18 an den Vorstand
überweisen? - Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? - Jetzt wird es etwas klarer.
Wer möchte sich enthalten? - Einige. Dann ist der Antrag mit 116 gegen 89
Stimmen an den Vorstand überwiesen.
(Beifall)
Jetzt hat Frau Dr. Fick aus Bayern den Antrag gestellt,
die beiden Anträge 7 und 19 noch einmal aufzurufen und eine zweite Lesung
durchzuführen.
(Beifall)
Damit eine zweite Lesung durchgeführt wird, müssen diesem
Begehren ein Drittel der Delegierten zustimmen. Frau Dr. Fick möchte ihren
Antrag begründen. Bitte schön.
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