TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Dann rufe ich den Antrag auf Drucksache II-18 auf. Er lautet:

Die „bildgebenden Verfahren“ müssen in den jeweils damit befassten Gebieten verankert sein und dürfen nicht ausschließlich dem Gebiet Radiologie zugeordnet werden.Deshalb sind diese unter den allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C aufzunehmen.

(Zurufe: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Darüber wird zuerst abgestimmt. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das zählen wir lieber aus. Das ist ja sehr, sehr wichtig. Ich frage also noch einmal: Wer möchte den Antrag 18 an den Vorstand überweisen? - Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? - Jetzt wird es etwas klarer. Wer möchte sich enthalten? - Einige. Dann ist der Antrag mit 116 gegen 89 Stimmen an den Vorstand überwiesen.

(Beifall)

Jetzt hat Frau Dr. Fick aus Bayern den Antrag gestellt, die beiden Anträge 7 und 19 noch einmal aufzurufen und eine zweite Lesung durchzuführen.

(Beifall)

Damit eine zweite Lesung durchgeführt wird, müssen diesem Begehren ein Drittel der Delegierten zustimmen. Frau Dr. Fick möchte ihren Antrag begründen. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.