Dr. Voigt, Niedersachsen:
Herr Präsident! Sehr
verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass wir erneut über
diesen Antrag abstimmen müssen, denn es gab ja eine klare Mehrheit. Ich möchte
einen ganz wichtigen Aspekt ansprechen, der in der Diskussion noch nicht
angeklungen ist. Hier wird immer wieder gesagt, das Labor sei in den Gebieten.
Es gibt ein sehr umfangreiches internes KBV-Papier, das genau Bezug nimmt auf
den jetzt gültigen Entwurf. Es sieht vor, dass das Labor weitestgehend aus
sämtlichen Gebieten verschwindet. Die KBV argumentiert auch nur noch, dass es
Übergangsvorschriften für die Laborgemeinschaften geben muss, bis sie abgewickelt
sind.
Es geht darum, dass wir vorn im Regelwerk bestimmen
müssen, dass die Kollegen, die in den Gebieten tätig sind, das auch tun können.
Es reicht nicht, dass es in den Gebieten steht, denn anderenfalls gäbe es
solche Stellungnahmen überhaupt nicht.
(Beifall)
Ich bitte Sie also nach wie vor, diese beiden Anträge zu
unterstützen, weil sie für die Kollegen nicht nur in den Kliniken, sondern vor
allen Dingen in den Praxen von großer Bedeutung sind.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr. Das Wort hat
jetzt Herr Kollege Raidt aus Westfalen-Lippe.
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