Dr. Kaplan, Bayern:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
möchte Ihnen anhand der von Herrn Koch vorgestellten Struktur der
(Muster-)Weiterbildungsordnung einige Beispiele aufzeigen, wie der
Weiterbildungsgang zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in seiner
ganzen Flexibilität und Ausrichtung auf den Versorgungsbedarf aussehen kann.
Zunächst kurz zur Rekapitulation einige Worte zur
Struktur. Wir haben eine 36-monatige Weiterbildung in der stationären
internistischen Patientenversorgung als Basisweiterbildung, darauf aufbauend
auf der einen Seite eine dreijährige Weiterbildung im Schwerpunkt mit Erreichen
einer Schwerpunktkompetenz. Auf der anderen Seite haben wir nach einer
36-monatigen Weiterbildung in der Inneren Medizin eine zweijährige
Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Hierbei sind
anrechenbar: ein Jahr Weiterbildung in einem patientennahen Gebiet, eine
sechsmonatige Weiterbildung in der Chirurgie und weiterbildungsbegleitend ein
80-stündiger Kurs in der Psychosomatik. Diese Weiterbildung führt dann zum
Erhalt der Facharztkompetenz.
Diese Facharztkompetenz möchte ich etwas genauer erläutern
und Ihnen darstellen. Zunächst bezüglich der hausärztlichen
Versorgungssituation: zwei Jahre Weiterbildung in der stationären
internistischen Patientenversorgung, dann ein Jahr Weiterbildung in
patientennahen Fächern. Es ist möglich, hier unter vier Fächern zu wählen.
Sinnvollerweise kommen nur zwei Fächer mit jeweils einem halben Jahr infrage,
nämlich die Pädiatrie und die Neurologie als Beispiel. Dann 24 Monate in der
ambulanten hausärztlichen Patientenversorgung mit dem Erwerb chirurgischer
Inhalte.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch in
diesem Weiterbildungsabschnitt natürlich internistische Inhalte vermittelt
werden können. Das Berufsbild wäre dann das des Landarztes, also die
hausärztliche Versorgung in einer Region mit relativ geringer Facharztdichte.
Als Pendant dazu gibt es eine dreijährige internistische
Weiterbildung, dann eine zweijährige Weiterbildung in der ambulanten
hausärztlichen Patientenversorgung, wiederum mit dem Erwerb der chirurgischen
Inhalte. Dies wäre dann das Berufsbild des Hausarztes mehr im städtischen
Bereich, also in einem Bereich mit einer hohen Facharztdichte.
Lassen Sie mich hier noch einen dritten Weiterbildungsgang
erläutern, nämlich einen Weiterbildungsgang mit einem Maximum an
internistischen Inhalten: 36 Monate Weiterbildung in der stationären
internistischen Patientenversorgung, darauf aufbauend eine 21-monatige
Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Patientenversorgung in internistisch
ausgerichteten Hausarztpraxen. Dies ist ein Weiterbildungsweg mit einer Dauer
von 4 ¾ Jahren in der Inneren Medizin. Nachdem hier natürlich keine
chirurgischen Inhalte vermittelt werden können, muss der Kollege bzw. die
Kollegin noch drei Monate Weiterbildung in einer chirurgischen Praxis oder in
einer chirurgischen Ambulanz absolvieren.
Dieser so weitergebildete Facharzt hat eine Vielfalt an
Möglichkeiten von Tätigkeitsbereichen. Zu nennen ist zum einen die
Niederlassung als Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin als stark
internistisch ausgerichteter Hausarzt, entsprechend dem heutigen hausärztlich
tätigen Internisten.
Infrage kommt auch die Anstellung auf einer Inneren
Abteilung eines Krankenhauses, hier als Koordinator, als Klammer zwischen den
Schwerpunkten oder als Konsiliarius für die anderen zum Teil operativen
Abteilungen, aber auch als Arzt in der Notaufnahme oder in der Aufnahmestation.
Auch eine Anstellung in einer Reha-Klinik ist möglich, und zwar mit guten
Chancen, hier als Leiter tätig zu werden. Schließlich ist auch noch das
Tätigkeitsfeld beim Medizinischen Dienst der Bundeswehr zu nennen oder aber in
der Industrie.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser
Weiterbildungsgang schafft eine Vielzahl von Möglichkeiten, tätig zu werden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ganz kurz die Säule Erreichung der
Schwerpunktkompetenz ansprechen. Auf eine 36-monatige Weiterbildung in der
stationären internistischen Patientenversorgung setzt sich die Weiterbildung in
den acht Schwerpunkten drauf.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem
Weiterbildungsabschnitt allgemeine internistische Inhalte vermittelt werden
können, sodass dieses Modell eigentlich dem vorgelegten BDI-Modell entspricht,
das nämlich fordert: fünf Jahre Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und der
Inneren Medizin, aufgesetzt drei Jahre im Schwerpunkt, aber zwei Jahre können
versenkt werden in den fünf Jahren. Das heißt, die Inhalte sind gleich, nur ist
die Verpackung anders.
Es führt also auch dieser Weiterbildungsweg zu einer
Integration internistischer Inhalte in der Weiterbildung. Es kommt zu keiner
Zerschlagung der Inneren Medizin, es kommt zu keiner Abschaffung dieses Fachs.
Kurz zusammenfassend: Die (Muster-)Weiterbildungsordnung
erfüllt, so wie sie vorgelegt wurde, die Forderungen der vorausgegangenen
Ärztetage, nämlich Beendigung des Dualismus zwischen Allgemeiner Medizin und
Allgemeiner Innerer Medizin, eine Vereinfachung und Verschlankung der
Weiterbildungsordnung, die Bildung von gemeinsamen Weiterbildungsinhalten und
Beendigung des Wettbewerbs im fachärztlichen Bereich zwischen
Schwerpunktinternist und Allgemeininternist.
Folgende Ziele werden erreicht: Sicherung des
hausärztlichen Nachwuchses und somit Sicherung der hausärztlichen Versorgung,
und zwar dadurch, dass ein attraktiver Weiterbildungsweg entsteht, bei dem
jeder seine Schwerpunkte selber wählen kann, bei dem jeder seine Weiterbildung
auf den Versorgungsbedarf vor Ort ausrichten kann, wodurch eine positive
Zukunftsperspektive für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen geschaffen wird.
Es führt zur Sicherung einer hohen Qualität sowohl in der
hausärztlichen als auch in der fachärztlichen Versorgung. Es führt zur
Sicherung einer Strukturierung der Versorgung mit einer klaren Definition, wie
das ja auch vor zwei Tagen die Vertreterversammlung der KBV durch Annahme des
Positionspapiers als Erwartung an uns ausgedrückt hat.
Die Bildungsordnung ist auch eine Arbeitsteilungsordnung.
Das ist ein ganz wichtiges Faktum für die vertragsärztliche Versorgung.
Die Sicherung eines flexiblen Weiterbildungswegs mit
Einstiegsmöglichkeiten aus allen patientennahen Fächern gewährleistet unseren
jungen Kolleginnen und Kollegen, dass sie aus jedem patientennahen Fach in die
Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin einsteigen können,
ohne Zeit zu verlieren. Letztendlich führt es auch zu einer Verkürzung der
Weiterbildungszeit in den Schwerpunkten auf die notwendigen Inhalte. Last but
not least führt es auch zum Erhalt des integrativ-internistischen Berufsbildes,
ausgerichtet auf den zukünftigen Versorgungsbedarf unserer Bevölkerung.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich bitte Sie, im
Interesse unseres ärztlichen Nachwuchses, im Sinne einer Sicherung der
ärztlichen Versorgung, insbesondere der hausärztlichen Versorgung, in der
Zukunft und letztendlich auch im Sinne des Selbstverständnisses der ärztlichen
Selbstverwaltung, diesen vorgelegten Entwurf der (Muster-)Weiterbildungsordnung
für das Gebiet Innere und Allgemeinmedizin in dieser Struktur mit einem
überzeugenden Votum anzunehmen. Senden auch wir wie vor zwei Tagen die
Vertreterversammlung der KBV ein positives Signal an die Politik!
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege
Kaplan. Für die Internisten spricht jetzt Herr Dr. Beyerle aus Nordrhein. Bitte
schön, Herr Kollege Beyerle.
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