Dr. Beyerle, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rostocker
Ärztetag 2002 hat zwei Beschlüsse gefasst: zum einen, dass der Facharzt für die
hausärztliche Versorgung neu zu ordnen ist, zum anderen, dass das Gebiet der
Inneren Medizin zu erhalten ist. Beide Beschlüsse liegen vor, und zwar zum
einen in der Form des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin (hausärztliche
Medizin), aber wir vermissen den zweiten Teil. Dieser ist relativ einfach
umzusetzen, würde uns also keine große Mühe kosten.
Der vorliegende Beschluss im fachärztlichen Bereich lässt
den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt entfallen. Wir haben in
Zukunft nur noch Ärzte für Innere Medizin/Endokrinologie, Gastroenterologie
usw. Denjenigen, den wir heute etwas liebevoll als Generalisten bezeichnen,
gibt es nicht mehr. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Aussage, aber auch der
Schwerpunktler macht natürlich auch Innere Medizin automatisch mit, ist aus
unserer Sicht ein nicht ausreichender Ersatz für das, was wir in der Präambel
der Weiterbildungsordnung verlangen, nämlich eine umfassende Weiterbildung. Das
kann es aus unserer Sicht nicht sein.
Wir sehen also in dem schönen Gebäude, das Sie, Herr Koch,
uns gezeigt haben, einige Fenster und Türen in einem Flügel ohne Angel, denn
der Dreh- und Angelpunkt unseres Fachs ist der Internist ohne Schwerpunkt. Als
Angel gibt es nur noch die einzelnen Teilgebiete oder Schwerpunkte. Da müssen
wir vom Architekten etwas Nachbesserung verlangen.
Nun heißt es: Habt euch nicht so, es gibt sowieso
hauptsächlich nur noch Schwerpunktler. Wir haben in die Statistik der
Bundesärztekammer geschaut - wir sitzen hier ja an der Quelle, falls die Zahlen
kritisch hinterfragt werden sollten - und festgestellt, dass von den rund
37 000 berufstätigen Internisten 27 300, also 74 Prozent, ohne Schwerpunkt
sind. Das sind die heutigen Generalisten. 18 000 sind ambulant
niedergelassen, davon 14 000 ohne Schwerpunkt.
Ich komme zu den Zahlen aus den Kliniken. Stationär im
Angestelltenverhältnis sind von 16 245 Internisten 10 000 ohne
Schwerpunkt, von 3 119 Chefärzten sind 1 500, also 48 Prozent, ohne
Schwerpunkt.
Das ist die heutige Lage entsprechend dem
Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer für das Jahr 2002. Wir würden die
Mehrzahl bis in die Kliniken hinein, vor allem in den Kliniken, plötzlich von
ihrem Nachwuchs in diese Strukturen hinein abschneiden, da wir nur noch
Schwerpunktinternisten sozusagen nachliefern würden. Das heißt, den Kliniken
bräche letztendlich der Mittelbau weg. Es gibt ja nicht überall eine
Maximalversorgung, wo man sich alle Schwerpunkte leisten kann. Auf dem flachen
Land, in kleineren Einheiten ist dies einfach nicht darstellbar.
Wir müssen uns auch fragen: Wer versorgt in der
Peripherie, wenn der Schwerpunktler die internistische Versorgung mit
übernimmt, aber auch die Haftungsprobleme, die ja mit der Einweisung in ein
Krankenhaus auf Facharztstandard entstehen, befriedigen soll? Wie soll er das
machen? Eine akute Darmblutung löst nicht nur beim Patienten, sondern auch beim
Arzt einen Adrenalinstoß aus. Ob das ausreicht, damit der leitende
Endokrinologe, der hier gerade tätig ist, dieses auch behandeln kann, möchte
ich doch bezweifeln.
Deshalb erbitten wir von Ihnen, den zweiten Teil des
Beschlusses so umzusetzen, dass der Internist ohne Schwerpunkt auch in Zukunft
erhalten bleibt. Mit dieser Bitte stehen wir nicht allein. Ich stehe hier auch
nicht als Vertreter eines Berufsverbands, sondern als Internist und jemand, der
mit vielen, die sich mit dem Fach befassen, gesprochen hat. Gegen den Wegfall
des Internisten ohne Schwerpunkt ist beispielsweise die Deutsche Gesellschaft
für Innere Medizin, die 120 Jahre alt ist. 22 Vorsitzende der Kongresse der
Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin sind dagegen. Dagegen ist auch der
BDI mit 27 000 von 37 000 Internisten. Es hat sich auch die
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
dagegen ausgesprochen, ebenfalls der Ausschuss Medizin des Wissenschaftsrats.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die zwar als
Arbeitgeber vielleicht nicht beliebt ist, hier aber nicht Partei ist, erklärt
in ihrem Rundschreiben 260/02:
Dieser Entwurf lässt die stationäre Versorgungsrealität in diesen Disziplinen
außer Acht und hätte dramatische Auswirkungen auf die Struktur der
Krankenhäuser und die Krankenhausplanung der Länder.
Sie sehen also, dass auch Außenstehende nicht
nachvollziehen können, dass die Mehrzahl der Internisten sozusagen keinen
Nachwuchs hat, bis in die Kliniken hinein.
Wir möchten Sie daher um den zweiten Teil des Beschlusses
von Rostock aus dem Jahre 2002 bitten und haben dazu einen entsprechenden
Antrag gestellt, der folgendermaßen lautet:
Unberührt von einem Weiterbildungsgang für zukünftige Hausärzte soll die
Innere Medizin als einheitliche Facharztkompetenz mit einem Abschluss als
Facharzt für Innere Medizin sowie einer hierauf aufbauenden Weiterbildung mit
einer abschließenden Schwerpunktqualifikation erhalten bleiben.
Selbstverständlich sind die Weiterbildungszeiten in der Inneren Medizin zu
überprüfen und gegebenenfalls zu kürzen.
Ich möchte Sie als derjenige, der hier für die Internisten
spricht, bitten, Ihr Wort einzulösen. Es ist im Jahre 2002 gegeben worden. Wir
haben sozusagen den ersten Teil geliefert bekommen und bitten Sie, diesem
vorgelesenen Antrag zuzustimmen, damit auch der zweite Teil realisiert wird.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
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