TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Kollege Beyerle. Wir haben die Einführungen gehört und können uns nun der Thematik zuwenden. Der guten Ordnung halber darf ich noch mitteilen, dass der Antrag auf Drucksache II-12, der noch zum allgemeinen Teil gehörte, zurückgezogen ist. Ferner ist der Antrag auf Drucksache II-54 von den Antragstellern selber zurückgezogen worden. Dieser Antrag hat sich damit erledigt.

Die Thematik, über die wir jetzt zu beraten haben, teilt sich in zwei Blöcke. Die erste Entscheidung, die wir fällen müssen, betrifft die Frage: Bleiben wir bei dem Beschluss von Rostock oder nicht? Wir haben Anträge, die darauf hinauslaufen, den Beschluss von Rostock mit der Zweistufigkeit wieder zu verlassen und die Dreistufigkeit wieder herzustellen oder sogar noch weiter gehende Vorstellungen zu realisieren, beispielsweise die Innere Medizin in eine Reihe von eigenen Gebieten aufzuteilen.

Es gibt den Antrag 85, der gerade erst eingebracht wurde und zurzeit geschrieben wird. Herr Kötzle aus Nordrhein beantragt:

Der 106. Deutsche Ärztetag bestätigt ausdrücklich die Rostocker Beschlüsse zur Weiterbildungsordnung.

Es gibt andere Anträge, beispielsweise den Antrag 20 von Herrn Dr. Simon aus Niedersachsen, die darauf hinauslaufen, den Arzt für Innere Medizin beizubehalten, also die Dreistufigkeit wieder herzustellen.

Ich schlage vor, zunächst einmal folgende Anträge herauszusuchen. Der Antrag 85 wird, wie ich schon sagte, derzeit geschrieben und anschließend verteilt. Vor sich liegen haben müssten Sie die Anträge 20, 15, 41 und 44. In Kürze bei Ihnen eintreffen müssten die Anträge 72, 70 und 68. Wir schlagen vor, die Anträge 20, 15, 41, 44, 72, 70 und 68 gemeinsam zu beraten, weil sie darauf hinauslaufen, auf diese oder jene Weise von den Rostocker Beschlüssen abzurücken und die Dreistufigkeit wieder herzustellen. Dagegen ist der Antrag 85 zu stellen, der lautet:

Der 106. Deutsche Ärztetag bestätigt ausdrücklich die Rostocker Beschlüsse zur Weiterbildungsordnung.

Wenn wir so vorgehen, hätten wir am Ende eine erste Entscheidung gefällt, nämlich ob wir bei den Rostocker Beschlüssen bleiben oder von ihnen abweichen. Wenn wir bei den Rostocker Beschlüssen bleiben, entfallen die eben genannten Folgeanträge. Wenn wir nicht bei den Rostocker Beschlüssen bleiben, müssen wir die Karten völlig neu mischen.

Bleiben wir bei den Rostocker Beschlüssen, gibt es weitere Anträge, die eine Ausdifferenzierung der Rostocker Beschlüsse im Sinne des Grundbeschlusses des Vorstands der Bundesärztekammer, der Ihnen vorgelegt worden ist, bedeuten.

Ich bitte Sie herzlich, damit wir die Diskussion strukturiert führen können, zunächst einmal - natürlich nach vorheriger Diskussion - die Entscheidung zu fällen, ob Sie bei den Rostocker Beschlüssen bleiben wollen oder nicht. Wenn das entschieden ist, schließen sich die weiteren Diskussionen an.

Können Sie sich damit einverstanden erklären?

(Beifall)

- Schönen Dank. Es liegen bisher 68 Wortmeldungen nur zu diesem Themenkomplex vor. Wir versuchen, die Wortmeldungen zunächst hinsichtlich der Entscheidung Rostock Ja/Nein zu sortieren. Ich denke, dass wir das schaffen.

Es gilt weiterhin die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten. Diese ist ja für den gesamten Tagesordnungspunkt (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen worden. Wenn Sie das nicht mehr wollen, muss jemand den Antrag stellen, dass wir die Redezeitbegrenzung aufheben.

Wir beginnen mit der Diskussion. Der erste Redner ist Herr Kollege Simon, der den Antrag 20 gestellt hat. Bitte schön, Herr Kollege Simon.

© 2003, Bundesärztekammer.