Dr. Feyerabend, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, hier etwas
zu korrigieren. Eben wurde gesagt, wir müssten darüber entscheiden, ob wir
hinter Rostock zurückgehen wollten oder nicht. Wir haben in unserem Antrag 44,
der Ihnen vorliegt, ausgedrückt, dass wir die Abschaffung des Facharztes, der
das Fach Innere Medizin vertritt, nicht wollen. Hier ist aber eine Abschaffung
vorgesehen; Herr Koch wird das sicherlich bestätigen können. Die Fachkompetenz
Innere Medizin existiert nicht mehr.
Wir brauchen einen solchen Facharzt, um dieses Fach
vertreten zu können. Das Fach ist allerdings so groß, dass man Schwerpunkte
oben draufgesetzt hat. Wir haben bei der abschließenden Beratung zum
Paragraphenteil, die in weit gehender Übereinstimmung erfolgte, festgelegt,
dass ein Schwerpunkt nach wie vor auf einer Facharztkompetenz aufzusetzen hat.
Dies würde bei einer stringenten Umsetzung dieses Modells schlicht nicht
geschehen. Durch die fehlende Klammer dieser Facharztkompetenz Innere Medizin
hätten wir acht isoliert dastehende Facharztkompetenzen im Schwerpunkt. Ich
kenne den ambulanten Bereich sehr gut, interessiere mich aber auch aus früherer
Tätigkeit immer noch für den klinischen Bereich. Hier haben wir eine
Versorgungssituation, bei der wir der Meinung sind, dass sie mit diesem Modell
nicht bedient werden kann. Aufgrund der komplexen Morbidität unserer
Bevölkerung, die quantitativ sicher noch nicht voll erfasst ist, spielen
komplexe internistische Erkrankungen vor allen Dingen bei älteren Menschen eine
große Rolle. Die Versorgung dieser Menschen soll nach diesem Modell durch den
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin mit zweijähriger internistischer
Weiterbildung erfolgen und durch die jeweiligen acht separierten Schwerpunkte,
die natürlich in ihrem jeweiligen Gebiet weiter tätig sein können, aber
letztendlich doch überwiegend im Schwerpunkt tätig sind.
Wir haben dann die gleiche Situation wie an den
Krankenhäusern, wo es beispielsweise Fachabteilungen für Kardiologie gibt. Dort
braucht man einen internistischen Konsiliarius, der den Diabetes mit einstellt,
weil der Kardiologe dies nicht tut. Das können wir uns in der niedergelassenen
Versorgung nicht leisten. Wir brauchen für diese komplexen Krankheitsbilder der
Inneren Medizin den Repräsentanten dieses Faches, eben den Facharzt für Innere
Medizin.
Ich sehe keine Abkehr von den Rostocker Beschlüssen, denn
selbstverständlich ist der Facharzt für Innere Medizin, wenn wir die heutigen
Versorgungsstrukturen betrachten, als Facharzt tätig. Insofern gibt es da auch
kein Problem mit den Hausärzten. Dieser Streit muss in der Tat endlich beendet
werden.
Schönen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr. Der nächste
Redner ist Herr Kollege Everz. Er ist Vorsitzender der Deutschen Akademie für
Allgemeinmedizin der Bundesärztekammer. Bitte schön.
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