TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Everz, Rheinland-Pfalz:

Herr Präsident, lieber Jörg! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Bitte vorweg: dass Sie mir als dem Vorsitzenden der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin eine Minute über das allgemeine Zeitlimit hinaus gewähren. Ich denke, das Amt sollte dies hergeben.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Das müsste der Ärztetag beschließen.

Dr. Everz, Rheinland-Pfalz:

Die deutsche Ärzteschaft beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit der Problematik der Förderung der hausärztlichen Versorgung und einer qualifizierten Weiterbildung des Hausarztes. In den programmatischen Aussagen der Deutschen Ärztetage der vergangenen Jahre, vor allen Dingen im so genannten „Blauen Papier“, wurde stets die Allgemeinmedizin als derjenige Arzttypus angesehen, der für die Funktion des Hausarztes am besten geeignet wäre. Die Bemühungen auch der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin richteten sich in der Vergangenheit darauf, die Qualität der hausärztlichen Versorgung durch eine praxisnahe Ausbildung und eine breit angelegte und auf die Erfordernisse der hausärztlichen Versorgung zugeschnittene Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu fördern.

Darauf gründete sich auch der vom 100. Deutschen Ärztetag beschlossene fünfjährige Weiterbildungsgang in der Allgemeinmedizin. Auf der Grundlage der Beschlusslage zum Differenzierungsmodell war Einigkeit zwischen den ärztlichen Gruppen erzielt worden, dass die Allgemeinmedizin künftig allein zuständig sei für die hausärztliche Versorgung. Ich darf Ihnen diesen Spiegel der Zeit vorhalten.

Damit wurden die Weichen gestellt, dass sich die allgemeinmedizinisch tätigen Hausärztinnen und Hausärzte in erster Linie einer zuwendungsintensiven Medizin widmen sollten, dass sie die kontinuierliche Begleitung und Betreuung ihrer Patienten wahrnehmen und in einer Welt einer sich immer weiter ausdifferenzierenden Medizin die wichtige Beratungs- und Koordinierungsfunktion übernehmen sollten.

Die Innere Medizin - so war beschlossen worden - sollte sich nach diesem Differenzierungsmodell Schritt für Schritt schwerpunktmäßig der fachärztlichen Versorgung widmen und letztendlich nach dem Beschluss von Rostock gemeinsam mit der Allgemeinmedizin die hausärztliche Funktion besetzen. Die so geplante Strukturierung der Versorgung wurde bisher nicht realisiert. Die Gründe des Scheiterns sind vielfältig. Als wesentlicher Grund ist die Arztzahlentwicklung in der Allgemeinmedizin mit sinkenden Zuwächsen beim Nachwuchs zu nennen. Trotz einer finanziellen Förderung ist es nicht gelungen, hier das Problem zu beseitigen.

Sie, meine Damen und Herren, wissen alle, dass das Weiterbildungsrecht der Ärzteschaft nicht statisch ist, sondern einer Dynamik unterliegt. Dieser muss Rechnung getragen werden. Die Weiterbildungsregelungen auch in diesem neu konzipierten Gebiet auf der Basis von Rostock müssen kontinuierlich an die Versorgungsrealitäten angepasst werden. Die Zeit für eine Entscheidung ist reif. Nehmen Sie Ihre Verantwortung für eine qualifizierte hausärztlich-internistische Versorgung wahr und schaffen Sie hierzu die Rahmenbedingungen. Überlassen Sie diese Entscheidung nicht fremden Dritten, die bereitwillig die originären Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung übernehmen würden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Kollege Everz. Der nächste Redner ist Herr Zimmermann aus Niedersachsen.

© 2003, Bundesärztekammer.