TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Baumgarten, Bayern:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte speziell zu den Anträgen 15 und 20 sprechen. Der Antrag 15 von Frau Dr. Burg lässt erkennen, dass der Arzt für die gesamte Innere Medizin, den sie sich vorstellt, ganz klar auf der Facharztseite bei den Schwerpunkten angesiedelt ist. Ich bin der Meinung, dass wir Hausärzte brauchen und dass wir in dem Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ein Modell haben, bei dem die Qualifikation der Hausärzte für die Zukunft hervorragend abgebildet ist. Wenn wir die Innere Medizin, die wir in den Kliniken brauchen, auch ohne die Begrenzung auf einen Schwerpunkt abbilden wollen, müssen wir sie doch bei den fachärztlichen Internisten ansiedeln. Das will der Antrag 15. Deshalb meine ich, dass er in der Systematik nicht von den Beschlüssen von Rostock abweicht.

Meine Vorredner haben sehr ausführlich dargelegt, dass wir in den Kliniken den Arzt für Innere Medizin brauchen. Wenn von den DRGs gesprochen wird, muss ich sagen: Sie können die Abrechnungsverfahren ändern, aber die Patienten können Sie dadurch nicht ändern. Sie müssen künftig in den Kliniken mit kurzen Liegezeiten ohne Wartezeiten rechnen. Der Facharzt, der am Wochenende Dienst hat, kann nicht warten, bis am Montag der Kardiologe und am Dienstag der Gastroenterologe kommt.

Ich bin ganz davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft diese Leute brauchen. Warum sollen wir das, was sie können müssen, nicht auch in unserer Weiterbildungsordnung abbilden? Genau dazu dient doch die Weiterbildungsordnung. Herr Kaplan hat hier aus seiner Erfahrung als Verwalter gesprochen, nicht als Klinikarzt, im Gegensatz zu denen, die zuvor gesprochen hatten.

(Beifall)

Bedenken Sie bitte auch, dass die vorgelegte Weiterbildungsordnung im Bereich der Inneren und Allgemeinmedizin von der Systematik abweicht, dass ein Schwerpunkt als Basis den Facharzt hat. Die Schwerpunkte der Inneren Medizin bauen nicht auf dem Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin - sprich: Hausarzt - auf, sondern auf der Inneren Medizin.

Ich bitte Sie also dringend, hier einen Beschluss zu fassen, sei es auf der Basis des Antrags 15 oder auf der Basis des Antrags 20, der ohne Berührung der hausärztlichen Medizin die Innere Medizin als hohe Kompetenz nicht auf einen Schwerpunkt begrenzt zulässt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Baumgarten. Als nächster Redner bitte Herr Ludwig, Nordrhein.

© 2003, Bundesärztekammer.