Dr. Baumgarten, Bayern:
Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Ich möchte speziell zu den Anträgen 15 und 20 sprechen. Der Antrag
15 von Frau Dr. Burg lässt erkennen, dass der Arzt für die gesamte Innere
Medizin, den sie sich vorstellt, ganz klar auf der Facharztseite bei den
Schwerpunkten angesiedelt ist. Ich bin der Meinung, dass wir Hausärzte brauchen
und dass wir in dem Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ein Modell haben,
bei dem die Qualifikation der Hausärzte für die Zukunft hervorragend abgebildet
ist. Wenn wir die Innere Medizin, die wir in den Kliniken brauchen, auch ohne
die Begrenzung auf einen Schwerpunkt abbilden wollen, müssen wir sie doch bei
den fachärztlichen Internisten ansiedeln. Das will der Antrag 15. Deshalb meine
ich, dass er in der Systematik nicht von den Beschlüssen von Rostock abweicht.
Meine Vorredner haben sehr ausführlich dargelegt, dass wir
in den Kliniken den Arzt für Innere Medizin brauchen. Wenn von den DRGs
gesprochen wird, muss ich sagen: Sie können die Abrechnungsverfahren ändern,
aber die Patienten können Sie dadurch nicht ändern. Sie müssen künftig in den
Kliniken mit kurzen Liegezeiten ohne Wartezeiten rechnen. Der Facharzt, der am Wochenende
Dienst hat, kann nicht warten, bis am Montag der Kardiologe und am Dienstag der
Gastroenterologe kommt.
Ich bin ganz davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft
diese Leute brauchen. Warum sollen wir das, was sie können müssen, nicht auch
in unserer Weiterbildungsordnung abbilden? Genau dazu dient doch die
Weiterbildungsordnung. Herr Kaplan hat hier aus seiner Erfahrung als Verwalter
gesprochen, nicht als Klinikarzt, im Gegensatz zu denen, die zuvor gesprochen
hatten.
(Beifall)
Bedenken Sie bitte auch, dass die vorgelegte
Weiterbildungsordnung im Bereich der Inneren und Allgemeinmedizin von der
Systematik abweicht, dass ein Schwerpunkt als Basis den Facharzt hat. Die
Schwerpunkte der Inneren Medizin bauen nicht auf dem Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin - sprich: Hausarzt - auf, sondern auf der Inneren Medizin.
Ich bitte Sie also dringend, hier einen Beschluss zu
fassen, sei es auf der Basis des Antrags 15 oder auf der Basis des Antrags 20,
der ohne Berührung der hausärztlichen Medizin die Innere Medizin als hohe
Kompetenz nicht auf einen Schwerpunkt begrenzt zulässt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr
Baumgarten. Als nächster Redner bitte Herr Ludwig, Nordrhein.
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