TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Kötzle, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Ärztetag in Rostock hat - das war das Entscheidende in dem Antrag IV-1 - eine zweigliedrige Struktur beschlossen: die Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und zum Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt. Er hat auch die Begründung dazu geliefert, nämlich dass sich die bislang nicht einheitliche Hausarztqualifikation als Hindernis erwiesen hat, die hausärztliche Versorgung sicherzustellen. Er hat ebenso die Begründung dafür geliefert, dass wir durch diesen Beschluss, ein zweistufiges System in der Hausarztmedizin zu installieren, eine hohe Durchlässigkeit, Quereinstieg einschließlich Anrechenbarkeit von Weiterbildung in möglichst vielen anderen Gebieten, erreichen. Er hat die Flexibilität dieses Systems unterstützt. Er hat die Sicherstellung der Krankenversorgung und der Weiterbildung in den internistischen Abteilungen der Krankenhäuser ausdrücklich hervorgehoben. Er hat auch die Forderung nach stärkerer internistischer Prägung der hausärztlichen Versorgung mit diesem Modell verbunden. Ein weiterer wichtiger Punkt war die ausreichende Qualifikationsmöglichkeit durch zur Weiterbildung geeignete Stellen im stationären und im ambulanten Bereich mit angemessener Vergütung.

Das waren die Kernpunkte des Beschlusses von Rostock. Alles, was dahinter zurückfällt, indem wir wieder eine Dreistufigkeit einführen, indem wir die hausärztliche Versorgung in zwei hausärztliche Fachärzte aufteilen, wird dazu führen, dass das, was hier von verschiedenen Rednern immer wieder als Aufgabe angemahnt wurde, nicht eintritt, nämlich den Streit zu beenden. Wenn wir diese Zweistufigkeit nicht einführen, wird der Streit nicht enden.

Insofern können wir sagen: Wenn wir hinter Rostock zurückgehen, in den alten Zustand, werden wir den Streit heute nicht beenden. Ich bitte Sie, unbedingt die Anträge 15, 20, 41 und 44 abzulehnen bzw. die Rostocker Beschlüsse zu be­stätigen. Der Streit muss ein Ende haben; das geht aber nur über diesen Weg.

In Aachen haben wir einschließlich der Universitätsklinik vier Krankenhäuser. Wir haben keinen einzigen Generalisten in Aachen als Internist. Ich glaube, die einzige Möglichkeit, die richtige Forderung nach einem Generalisten zu erfüllen, besteht darin, den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin einzuführen. Er ist als Generalist in der Lage, weiter im Krankenhaus tätig zu sein. Vieles von dem, was wir hier gehört haben, ist schon längst Faktum.

Leider geht meine Redezeit zu Ende. Ich glaube, mein Anliegen ist deutlich geworden. Ich bitte Sie, für Rostock zu stimmen und die Anträge, die das unterlaufen, abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke, Herr Kötzle. Der nächste Redner ist Herr Kollege Menzel aus Thüringen.

© 2003, Bundesärztekammer.