TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dipl.-Med. Menzel, Thüringen:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Thüringen haben wir dasselbe Problem mit den Argumenten, die jetzt schon vorgetragen wurden. Wir haben in Rostock den Beschluss gefasst, eine zweigliedrige Struktur zu schaffen, nämlich den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und den Facharzt mit Schwerpunktbezeichnung. Wir bekommen von den Allgemeinmedizinern zu hören, dass in diesem Beschluss ihr Gebiet nicht wiederzufinden sei, dass internistische Inhalte dominierten. Von den Internisten bekommen wir zu hören, dass der Generalist für die Versorgung der Patienten und für die Weiterbildung des Nachwuchses unabdingbar sei. Wir bekommen von vielen jungen, in der Weiterbildung befindlichen zukünftigen Internisten zu hören, dass die Weiterbildungsgänge in die einzelnen Schwerpunkte zu sehr verzögert würden, indem die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin mit fünf bzw. sechs Jahren anzusetzen ist, worauf dann der Schwerpunkt aufsetzen kann.

Die Intention war auch, diesen jungen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zur Facharztbezeichnung mit Schwerpunkt zu erleichtern.

Als Kompromiss haben wir in unserem Kammerbereich angesehen - das ist das wahrhaft Neue und Große an der Änderung dieses Gebiets Innere und Allgemeinmedizin -, dass wir die beiden Facharztqualifikationen Allgemeinmedizin und Innere Medizin unter einem Gebiet vereinigen.

Mit diesem Drei-Säulen-Modell, das ich als Kompromiss vorschlagen möchte - das ist Beschlusslage in Thüringen -, wollen wir das Vorhandene erhalten und eine Fortentwicklung in den nächsten Jahren ermöglichen. Ich bitte Sie sehr, hier zuzustimmen und dieses Modell als Kompromiss, als Weiterentwicklung von Rostock anzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Der nächste Redner ist Herr Thierse aus Berlin.

© 2003, Bundesärztekammer.