Dr. Massing, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Herr Rechtsanwalt Schirmer hat gesagt: wenn Sie das überhaupt
wollen. Daran sehen Sie, dass sich bei ihm alle juristischen Haare sträuben.
Wir können hier beschließen, was wir wollen, beispielsweise dass es nur im
Krankenhaus zu führen ist, wir können uns wechselseitig darauf beziehen, wir
können aber nicht gegen Bundesrecht und nicht gegen europäisches Recht an. Gibt
es eine Urkunde oder auch nur eine Bescheinigung, dass man Facharzt für Innere Medizin ist, ist das auch bei der Liberalität
unseres Bundesverfassungsgerichts ankündigungsfähig. Der Kollege kann sich dann bei einem Streit mit seiner
Krankenhausverwaltung natürlich niederlassen. Dann haben wir draußen wieder die
Zweistufigkeit.
Diese Warnung sollten Sie, Herr Schirmer, noch einmal
aussprechen. Etwas verklausuliert haben Sie es bereits getan, indem Sie
erklärten: Wenn Sie es denn überhaupt wollen, muss es eine Wechselseitigkeit
dieser Bindung geben. Von wem? Vom Bundesgesetzgeber oder von uns?
Danke.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Schönen Dank. Ist Herr
Kaplan jetzt anwesend?
(Zuruf)
- Herr Kaplan darf jetzt sprechen, weil ich ihn schon
aufgerufen hatte. Danach kommt der Antrag zur Geschäftsordnung.
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