TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Massing, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rechtsanwalt Schirmer hat gesagt: wenn Sie das überhaupt wollen. Daran sehen Sie, dass sich bei ihm alle juristischen Haare sträuben. Wir können hier beschließen, was wir wollen, beispielsweise dass es nur im Krankenhaus zu führen ist, wir können uns wechselseitig darauf beziehen, wir können aber nicht gegen Bundesrecht und nicht gegen europäisches Recht an. Gibt es eine Urkunde oder auch nur eine Bescheinigung, dass man Facharzt für Innere Medizin ist, ist das auch bei der Liberalität unseres Bundesverfassungsgerichts ankündigungsfähig. Der Kollege kann sich dann bei einem Streit mit seiner Krankenhausverwaltung natürlich niederlassen. Dann haben wir draußen wieder die Zweistufigkeit.

Diese Warnung sollten Sie, Herr Schirmer, noch einmal aussprechen. Etwas verklausuliert haben Sie es bereits getan, indem Sie erklärten: Wenn Sie es denn überhaupt wollen, muss es eine Wechselseitigkeit dieser Bindung geben. Von wem? Vom Bundesgesetzgeber oder von uns?

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Schönen Dank. Ist Herr Kaplan jetzt anwesend?

(Zuruf)

- Herr Kaplan darf jetzt sprechen, weil ich ihn schon aufgerufen hatte. Danach kommt der Antrag zur Geschäftsordnung.

© 2003, Bundesärztekammer.