TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag 5 a gibt die aktuelle Rechtslage wieder. Wenn jemand kommt, der diese neue Facharztbezeichnung hat und sagt, er wolle in ein außerdeutsches Land in der EU gehen, dann muss er eine solche Äquivalenzbescheinigung erhalten, dass er außerhalb Deutschlands als Internist firmieren kann. Ob man es hier beschließt oder nicht: Es ist so.

(Beifall)

© 2003, Bundesärztekammer.