Dr. Koch, Referent:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Antrag 5 a gibt die aktuelle Rechtslage wieder. Wenn jemand kommt, der
diese neue Facharztbezeichnung hat und sagt, er wolle in ein außerdeutsches
Land in der EU gehen, dann muss er eine solche Äquivalenzbescheinigung
erhalten, dass er außerhalb Deutschlands als Internist firmieren kann. Ob man
es hier beschließt oder nicht: Es ist so.
(Beifall)
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