Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Jetzt kommen wir zum Antrag
59 von Frau Professor Dr. Braun und Herrn Dr. Hoffert aus Berlin. Der
Antrag lautet:
Die 24- bis 36-monatige internistische
Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin ist zu strukturieren: Die Weiterbildungsabschnitte in der
Inneren Medizin dürfen in einer einzelnen Weiterbildungsstätte maximal zwölf
Monate betragen.
Dazu gibt es eine Wortmeldung
von Frau Braun. Bitte schön.
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