TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Jetzt kommen wir zum Antrag 59 von Frau Professor Dr. Braun und Herrn Dr. Hoffert aus Berlin. Der Antrag lautet:

Die 24- bis 36-monatige internistische Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ist zu strukturieren: Die Weiterbildungsabschnitte in der Inneren Medizin dürfen in einer einzelnen Weiterbildungsstätte maximal zwölf Monate betragen.

Dazu gibt es eine Wortmeldung von Frau Braun. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.