Dr. Bicker, Nordrhein:
Allein über die Zeit die
Weiterbildungsdauer zu begrenzen macht doch keinen Sinn. Befugnisse werden auch
schon jetzt entsprechend den an einer Weiterbildungsstätte vermittelten
Inhalten erteilt.
(Beifall)
Danach richtet sich auch der zeitliche Umfang. Wir sollten
das auch weiterhin so handhaben und nicht einfach sagen: Nach zwölf Monaten ist
Schluss, auch wenn ein viel größeres Spektrum vermittelt werden könnte.
Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Jetzt bitte
Herr Fabian.
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