TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Bicker, Nordrhein:

Allein über die Zeit die Weiterbildungsdauer zu begrenzen macht doch keinen Sinn. Befugnisse werden auch schon jetzt entsprechend den an einer Weiterbildungsstätte vermittelten Inhalten erteilt.

(Beifall)

Danach richtet sich auch der zeitliche Umfang. Wir sollten das auch weiterhin so handhaben und nicht einfach sagen: Nach zwölf Monaten ist Schluss, auch wenn ein viel größeres Spektrum vermittelt werden könnte.

Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Jetzt bitte Herr Fabian.

© 2003, Bundesärztekammer.