Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Antrag II-47: Wenn ich diesen Antrag
richtig interpretiere, bedeutet er, dass sich die Gremien, die sich mit der
Weiterbildung befassen, damit auseinander setzen sollen. Es ist klar: Wir
können hier eigentlich nur etwas beschließen, was mit allen Beteiligten
abgesprochen und diskutiert ist. So lautet unsere Maxime in den entsprechenden
Gremien. Hier ist ja wohl noch nicht darüber gesprochen worden, ob ein solcher
Common Trunk hergestellt werden kann oder nicht. Falls dies nicht sowieso
erfolgt, beantrage ich hier Vorstandsüberweisung. Dann befassen wir uns mit
dieser Idee, die interessant ist und über die man nachdenken muss. Aber hier
und heute kann darüber keinesfalls Beschluss gefasst werden.
Hinsichtlich des Antrags II-11 bin ich vor etwa drei oder
vier Wochen etwas
überrascht worden, und zwar deshalb, meine Damen und Herren, weil in den
letzten anderthalb Jahren viele Gespräche mit den Vertretern der Psychiatrie stattgefunden haben, Gespräche zwischen
Frau Güntert und mir auf der einen Seite und Vertretern der Psychotherapie auf
der anderen Seite, Gespräche zwischen Herrn Professor Hoppe und Vertretern der Psychiatrie. Dort ist dieses Thema nie angesprochen
worden. Vor etwa drei bis vier Wochen wurde ich kontaktiert, ob man nicht den
Namen des Facharztes für Psychiatrie ändern
könne. Natürlich kann man im Prinzip den Namen des Facharztes für Psychiatrie ändern. Aber - das habe ich auch den
hochrangigen Vertretern des Gebiets am Telefon gesagt - ich würde den Namen des
Gebiets nicht ändern. Das Gebiet erscheint ja nirgends als Inhalt der Weiterbildungsordnung.
Der Begriff Medizin psychischer Erkrankungen passt nicht so ganz in den Kontext
unserer sonstigen Bezeichnungen.
Ich denke, hier gibt es keinen Grund, akut den Namen des
Gebiets zu ändern.
(Beifall)
Man kann natürlich der Meinung sein, wir möchten nicht
mehr Fachärzte für Psychiatrie und
Psychotherapie sein, sondern Fachärzte für psychische Erkrankungen. Dagegen
spricht im Prinzip nichts. Damit habe ich auch keine Probleme. Nur: Optional
beides nebeneinander, das geht sicher nicht. Man muss sich entscheiden:
entweder/oder. Wenn die internen Diskussionen noch nicht zu einem endgültigen
Ergebnis geführt haben, dann müsste man wohl einer Überweisung an den Vorstand
zustimmen, um mittelfristig eine Lösung des Problems herbeizuführen. Natürlich
kann im Prinzip jeder den Antrag stellen, dass ein Titel geändert wird. Aber
zwei Titel optional nebeneinander, das führt, denke ich, ins Chaos, auch bei
den Patienten. Das geht auf Dauer sicher nicht.
Hinsichtlich des Antrags II-37 bin ich etwas verwirrt,
Herr Professor Janzen, weil, wie dort richtig formuliert ist, in dem primären
Entwurf der Verzicht auf die Pflichtweiterbildung in der Psychiatrie enthalten war, dann aber die Gremien
inklusive des Vorstands über Monate hinweg intensiv beackert wurden, dass diese
Pflichtweiterbildung im gegenteiligen Fach, nämlich Neurologie in der Psychiatrie und Psychiatrie
in der Neurologie, wieder hineinkommen muss, weil es Erkrankungen gibt, die
sonst durch den Rost fallen, wenn man nicht auch Kenntnisse auf dem anderen
Gebiet hat. Uns wurde das so ausführlich dargestellt und so begründet, auch in
der Ständigen Konferenz, dass wir gesagt haben: Gut,
wenn das so ist, dann schreiben wir wieder die Verpflichtung hinein, obwohl das
Flexiblere eigentlich die Lösung von früher wäre. Uns wurde überzeugend
dargestellt, wie wichtig es ist, dass man auch in dem jeweils anderen Teil
Kenntnisse hat, weil es Erkrankungen gibt, die dazwischenliegen und die man
anderenfalls nicht erkennt.
Deshalb bin ich jetzt etwas überrascht, dass hier
gefordert wird, das optional auszugestalten. Irgendwann müsste ja eine
einheitliche Meinung zwischen Neurologen und Psychiatern
herbeizuführen sein: Gibt es solche Erkrankungen, die das erforderlich machen,
oder gibt es sie nicht? Ich kann es aber nicht ganz nachvollziehen, dass man
alle sechs Monate die Meinung ändert.
Vielen Dank.
(Beifall)
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