TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Antrag II-47: Wenn ich diesen Antrag richtig interpretiere, bedeutet er, dass sich die Gremien, die sich mit der Weiterbildung befassen, damit auseinander setzen sollen. Es ist klar: Wir können hier eigentlich nur etwas beschließen, was mit allen Beteiligten abgesprochen und diskutiert ist. So lautet unsere Maxime in den entsprechenden Gremien. Hier ist ja wohl noch nicht darüber gesprochen worden, ob ein solcher Common Trunk hergestellt werden kann oder nicht. Falls dies nicht sowieso erfolgt, beantrage ich hier Vorstandsüberweisung. Dann befassen wir uns mit dieser Idee, die interessant ist und über die man nachdenken muss. Aber hier und heute kann darüber keinesfalls Beschluss gefasst werden.

Hinsichtlich des Antrags II-11 bin ich vor etwa drei oder vier Wochen etwas
überrascht worden, und zwar deshalb, meine Damen und Herren, weil in den letzten anderthalb Jahren viele Gespräche mit den Vertretern der Psychiatrie stattgefunden haben, Gespräche zwischen Frau Güntert und mir auf der einen Seite und Vertretern der Psychotherapie auf der anderen Seite, Gespräche zwischen Herrn Professor Hoppe und Vertretern der Psychiatrie. Dort ist dieses Thema nie angesprochen worden. Vor etwa drei bis vier Wochen wurde ich kontaktiert, ob man nicht den Namen des Facharztes für Psychiatrie ändern könne. Natürlich kann man im Prinzip den Namen des Facharztes für Psychiatrie ändern. Aber - das habe ich auch den hochrangigen Vertretern des Gebiets am Telefon gesagt - ich würde den Namen des Gebiets nicht ändern. Das Gebiet erscheint ja nirgends als Inhalt der Weiterbildungsordnung. Der Begriff Medizin psychischer Erkrankungen passt nicht so ganz in den Kontext unserer sonstigen Bezeichnungen.

Ich denke, hier gibt es keinen Grund, akut den Namen des Gebiets zu ändern.

(Beifall)

Man kann natürlich der Meinung sein, wir möchten nicht mehr Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sein, sondern Fachärzte für psychische Erkrankungen. Dagegen spricht im Prinzip nichts. Damit habe ich auch keine Probleme. Nur: Optional beides nebeneinander, das geht sicher nicht. Man muss sich entscheiden: entweder/oder. Wenn die internen Diskussionen noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis geführt haben, dann müsste man wohl einer Überweisung an den Vorstand zustimmen, um mittelfristig eine Lösung des Problems herbeizuführen. Natürlich kann im Prinzip jeder den Antrag stellen, dass ein Titel geändert wird. Aber zwei Titel optional nebeneinander, das führt, denke ich, ins Chaos, auch bei den Patienten. Das geht auf Dauer sicher nicht.

Hinsichtlich des Antrags II-37 bin ich etwas verwirrt, Herr Professor Janzen, weil, wie dort richtig formuliert ist, in dem primären Entwurf der Verzicht auf die Pflichtweiterbildung in der Psychiatrie enthalten war, dann aber die Gremien inklusive des Vorstands über Monate hinweg intensiv beackert wurden, dass diese Pflichtweiterbildung im gegenteiligen Fach, nämlich Neurologie in der Psychiatrie und Psychiatrie in der Neurologie, wieder hineinkommen muss, weil es Erkrankungen gibt, die sonst durch den Rost fallen, wenn man nicht auch Kenntnisse auf dem anderen Gebiet hat. Uns wurde das so ausführlich dargestellt und so begründet, auch in der Ständigen Konferenz, dass wir gesagt haben: Gut, wenn das so ist, dann schreiben wir wieder die Verpflichtung hinein, obwohl das Flexiblere eigentlich die Lösung von früher wäre. Uns wurde überzeugend dargestellt, wie wichtig es ist, dass man auch in dem jeweils anderen Teil Kenntnisse hat, weil es Erkrankungen gibt, die dazwischenliegen und die man anderenfalls nicht erkennt.

Deshalb bin ich jetzt etwas überrascht, dass hier gefordert wird, das optional auszugestalten. Irgendwann müsste ja eine einheitliche Meinung zwischen Neurologen und Psychiatern herbeizuführen sein: Gibt es solche Erkrankungen, die das erforderlich machen, oder gibt es sie nicht? Ich kann es aber nicht ganz nachvollziehen, dass man alle sechs Monate die Meinung ändert.

Vielen Dank.

(Beifall)

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