TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Damit stelle ich den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 in unveränderter Form zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag zu? -

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Das ist ein Antrag, der vom Vorstand kommt. Sie können ihn nur annehmen oder ablehnen.

(Zuruf: Gegenrede!)

- Möchte jemand gegen den Antrag 2 sprechen? - Bitte, Herr Sülz, Nordrhein.

Dr. Sülz, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Antrag in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Die Überschrift lautet: berufsbegleitende Qualifikationen. Wenn Sie unter „Sexualmedizin“ und „Umweltmedizin“ nachlesen, stellen Sie fest, dass auf Zeiten verwiesen wird, die Sie nur an Weiterbildungsstätten ableisten können. Ich denke, die berufsbegleitenden Dinge sollten neben der praktischen Tätigkeit möglich sein. In dieser Form ist das nicht akzeptabel.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Sülz. Möchte der Referent dazu das Wort? - Bitte.

Dr. Koch, Referent:

Die Überschrift „berufsbegleitende Qualifikationen“ rührt daher, dass es sich um primär berufsbegleitende Qualifikationen handelt, die wir jetzt in das Weiterbildungsrecht als Zusatzweiterbildungen überführen wollen. Nur beim Qualitätsmanagement gibt es die 24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten und 200 Stunden; ansonsten sind es entweder Stunden oder Zeiten, die durch Stunden und Kurse ersetzt werden können. Deshalb kann ich dieser Einlassung nicht so ganz folgen. Natürlich geht es um Dinge, die man auch berufsbegleitend machen kann. Aber beispielsweise ein 80-Stunden-Kurs oder sechs Monate bei einem Weiterbildungsbefugten sind eine Lösung, die wir uns in den Gremien überlegt haben, um die berufsbegleitende Absolvierung zu ermöglichen. Wir müssen ab und zu auch von den Weiterbildungsbefugten sprechen. Ich denke, das ist klar.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank
. Wir haben nun einen dafür, einen dagegen gehört. Damit sind die Möglichkeiten erschöpft, es sei denn, es bestehen Unklarheiten, die aufgeklärt werden müssen.

(Zuruf)

- Zur Geschäftsordnung bitte Herr Pickerodt.

Dr. Pickerodt, Berlin:

Hier liegt tatsächlich ein Problem vor. Sie sagen: Es handelt sich um einen Vorstandsantrag, den wir nicht an den Vorstand zurücküberweisen können, sondern wir können ihn nur ablehnen. Insofern befinden wir uns in einer Drucksituation. Die hier beantragten Bezeichnungen sind in der Ständigen Konferenz besprochen, aber nicht aufgenommen worden. Jetzt kommt der Vorstand und - das ist natürlich sein gutes Recht - bringt sie hier ein. Wir möchten sie nicht ablehnen, sondern sie in der Ständigen Konferenz noch einmal besprechen. Insofern müssten wir das hier ablehnen, um es noch einmal in der Ständigen Konferenz zu behandeln. Das ist die Schwierigkeit.

(Beifall)

Der Vorstand könnte mir und anderen sicher helfen, wenn er den Antrag zurücknähme und erklärte: Wir besprechen ihn noch einmal in der Ständigen Konferenz.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Jetzt mache ich doch einmal eine Ausnahme und frage: Wer möchte den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 dem Vorstand zurücküberweisen, damit dieser sich noch einmal Gedanken darüber macht? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen und wir werden uns mit dem Inhalt weiter beschäftigen.

© 2003, Bundesärztekammer.