TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen damit zum Antrag 24. Es geht um die Zusatzweiterbildung Akupunktur.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Zuruf: Doch!)

- Eine Gegenrede von Herrn Thierse.

Dr. Thierse, Berlin:

Erst die Gegenrede, dann die Abstimmung. 350 Stunden Kurse sind für das so genannte B-Diplom erforderlich. Ich weiß nicht, wer sich bereits mit der Akupunktur beschäftigt hat. Wer die Inhalte des A- und des B-Diploms durchliest, stellt fest: Die Erweiterung über das A-Diplom hinaus - ich glaube, das sind die nächsten 150 Stunden - bezieht sich auf acht Stunden in der HNO, acht Stunden in der Orthopädie, acht Stunden hier, acht Stunden dort. Laut Berufsordnung dürfen wir das aber alles gar nicht ausüben.

Das heißt, sinnvoll ist nur eine Grundausbildung in der Akupunktur, eventuell mit fachspezifischen Belangen. Das ist in weniger als 350 Stunden zu erreichen.

Eine Zusatzinformation, warum ich dem Ganzen widerspreche: Rechnen Sie einmal im stillen Kämmerlein aus, was 150 bis 200 zusätzliche Stunden den Akademien einbringen.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Die Gegenrede ist erfolgt. Möchte jemand den Antrag quasi verteidigen? - Bitte, Herr Junker.

Dr. Junker, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag, den ich gern übernommen habe, ist mir vom Obmann des Orthopädenverbands in Westfalen-Lippe übergeben worden. Es ist also keine Forderung aus dem hohen Spezialistenbereich, sondern eine gewollte Qualitätsverbesserung von der Basis her. So sollte man das betrachten. Das soll keine Erschwerung darstellen, sondern eine Qualitätsverbesserung. Das gilt übrigens genauso für den Antrag 57 bezüglich der Homöopathie. Auch hier wollen wir nur eine verbesserte Qualität. Von der Praxis her ist das sinnvoll.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-24. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte der Vorstandsüberweisung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag annehmen? - Wer will den Antrag ablehnen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

© 2003, Bundesärztekammer.