PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:
Es dreht sich
noch einmal um das Verfahren. Herr Kunze hat es Ihnen gerade geschildert: In
dem Moment, da es keine Gegenrede gibt und der Antrag auf Vorstandsüberweisung
gestellt wird, ist der Antrag sozusagen aus dem Plenum herausgenommen.
Derjenige, der einen solchen Antrag gestellt hat, hat noch nicht einmal die
Chance, zu sagen, warum er den Antrag gestellt hat.
(Vereinzelt
Beifall)
Ich denke, so kann man das Prozedere nicht gestalten. Wenn
Zusatzbezeichnungen in der Ständigen Konferenz
abgelehnt worden sind und Sie den Antrag an den Vorstand überweisen, bin ich
wieder in der Warteschleife. Ich brauche hier ein Votum.
(Beifall)
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