Prof. Dr. Doench, Niedersachsen:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, dass bei der Weiterbildung in
Naturheilverfahren gemäß der Vorlage nur 200 Stunden Kursweiterbildung
vorgesehen sind. Ich meine, das ist viel zu wenig. Wir können hier keine
Inflation mit einer Zusatzbezeichnung, die sowieso relativ leicht zu erhalten
ist, betreiben. Ich bitte Sie, nicht die Vorstandsüberweisung zu beschließen,
sondern auf den Status zurückzugehen, den wir bisher haben, und zu sagen, dass
wir weiterhin 240 Stunden Kursweiterbildung und drei Monate Weiterbildung bei
einem Weiterbildungsbefugten benötigen.
Vielen Dank.
(Beifall)
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