TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Doench, Niedersachsen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, dass bei der Weiterbildung in Naturheilverfahren gemäß der Vorlage nur 200 Stunden Kursweiterbildung vorgesehen sind. Ich meine, das ist viel zu wenig. Wir können hier keine Inflation mit einer Zusatzbezeichnung, die sowieso relativ leicht zu erhalten ist, betreiben. Ich bitte Sie, nicht die Vorstandsüberweisung zu beschließen, sondern auf den Status zurückzugehen, den wir bisher haben, und zu sagen, dass wir weiterhin 240 Stunden Kursweiterbildung und drei Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten benötigen.

Vielen Dank.

(Beifall)

© 2003, Bundesärztekammer.