TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zum Antrag 89. Er ist noch nicht verteilt worden. Es geht um die Begründung der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin. Dazu lautet der Antragstext:

Die verpflichtende Weiterbildungszeit von 18 Monaten in einer palliativmedizinischen Einrichtung - es bestehen z. Zt. in Deutschland 70 stationäre und 30 ambulante Einrichtungen - bedeutet einen Flaschenhals und damit ein Hemmnis zur dringend notwendigen Implementierung der Palliativmedizin.

Die Zusatzweiterbildung sollte auch berufsbegleitend in Seminaren curriculär erworben werden können.

Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Linden aus Westfalen-Lippe. Er ist vorhin begründet worden. Ich glaube, es ist verständlich, was der Antragsteller will. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Herr Mitrenga.

Dr. Mitrenga, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht wirklich dagegen sprechen, aber es gibt ja den Antrag, den ich vorhin angekündigt hatte. Er machte, wenn Sie ihn annähmen, diesen Antrag hier überflüssig.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Das stimmt. Ich habe den Antrag 90 gerade erst erhalten. Dann stellen wir den Antrag 89 kurz zurück und wenden uns dem Antrag 90 zu. Es geht ebenfalls um die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin. Sie müssen den Antrag zur Hand nehmen, weil Sie mir anderenfalls nicht folgen können. In „Definition“ soll gestrichen werden „in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“. In „Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung“ soll es heißen:

24 Monate Weiterbildung in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.

In „Weiterbildungszeit“ soll es heißen:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.

Könnte uns der Herr Referent kurz erklären, was das bedeutet und wie er dazu steht?

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Antrag, der vorhin beim Thema Palliativmedizin diskutiert worden ist und der auch mit den Referenten so abgesprochen ist. Vonseiten der Weiterbildungsgremien gibt es hier keine Bedenken, so zu verfahren.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Antragsteller sind Dr. Mitrenga, Frau Dr. Auerswald und Herr Zimmer. Wenn dieser Antrag angenommen wird, ist der Antrag 89 gegenstandslos.

Wer möchte gegen den Antrag 90 sprechen? - Bitte sehr, Herr Linden.

(Zurufe)

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