Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zum Antrag
89. Er ist noch nicht verteilt worden. Es geht um die Begründung der
Zusatzweiterbildung Palliativmedizin. Dazu lautet der Antragstext:
Die verpflichtende Weiterbildungszeit
von 18 Monaten in einer palliativmedizinischen Einrichtung - es bestehen z. Zt.
in Deutschland 70 stationäre und 30 ambulante Einrichtungen - bedeutet
einen Flaschenhals und damit ein Hemmnis zur dringend notwendigen Implementierung
der Palliativmedizin.
Die Zusatzweiterbildung sollte auch
berufsbegleitend in Seminaren curriculär erworben werden können.
Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Linden aus
Westfalen-Lippe. Er ist vorhin begründet worden. Ich glaube, es ist
verständlich, was der Antragsteller will. Möchte jemand gegen den Antrag
sprechen? - Herr Mitrenga.
Dr. Mitrenga, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht wirklich dagegen sprechen, aber es
gibt ja den Antrag, den ich vorhin angekündigt hatte. Er machte, wenn Sie ihn
annähmen, diesen Antrag hier überflüssig.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Das stimmt. Ich habe den
Antrag 90 gerade erst erhalten. Dann stellen wir den Antrag 89 kurz zurück und
wenden uns dem Antrag 90 zu. Es geht ebenfalls um die Zusatzweiterbildung
Palliativmedizin. Sie müssen den Antrag zur Hand nehmen, weil Sie mir
anderenfalls nicht folgen können. In „Definition“ soll gestrichen werden „in
Ergänzung zu einer Facharztkompetenz“. In „Voraussetzung zum Erwerb der
Bezeichnung“ soll es heißen:
24 Monate Weiterbildung in den Gebieten
der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.
In „Weiterbildungszeit“ soll es heißen:
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.
Könnte uns der Herr Referent kurz erklären, was das
bedeutet und wie er dazu steht?
Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Antrag, der vorhin beim Thema
Palliativmedizin diskutiert worden ist und der auch mit den Referenten so
abgesprochen ist. Vonseiten der Weiterbildungsgremien gibt es hier keine
Bedenken, so zu verfahren.
Vielen Dank.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Antragsteller
sind Dr. Mitrenga, Frau Dr. Auerswald und Herr Zimmer. Wenn dieser Antrag
angenommen wird, ist der Antrag 89 gegenstandslos.
Wer möchte gegen den Antrag 90 sprechen? - Bitte sehr,
Herr Linden.
(Zurufe)
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