Dr. Mitrenga, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich habe auch nicht „unnütz“ gesagt. Ich habe
gesagt: entbehrlich oder überflüssig. Ich habe meinen Text jetzt nicht vor mir
liegen, kenne ihn aber.
(Heiterkeit)
In „Weiterbildungszeit“ soll es heißen:
12 Monate bei einem
Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.
Das erspart auch noch das Durchlaufen einer
Weiterbildungsstätte. Das ist doch wirklich ein Fortschritt. So wird es von mir
beantragt.
Wenn man berücksichtigt, dass wir vorhin stark an der
Stelle applaudiert haben, als es darum ging, die Palliativmedizin sehr breit zu
implementieren, ist das zumindest der Versuch, Hürden abzubauen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Jetzt hat sich
Herr Raidt zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön.
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