TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Mitrenga, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe auch nicht „unnütz“ gesagt. Ich habe gesagt: entbehrlich oder überflüssig. Ich habe meinen Text jetzt nicht vor mir liegen, kenne ihn aber.

(Heiterkeit)

In „Weiterbildungszeit“ soll es heißen:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in Palliativmedizin.

Das erspart auch noch das Durchlaufen einer Weiterbildungsstätte. Das ist doch wirklich ein Fortschritt. So wird es von mir beantragt.

Wenn man berücksichtigt, dass wir vorhin stark an der Stelle applaudiert haben, als es darum ging, die Palliativmedizin sehr breit zu implementieren, ist das zumindest der Versuch, Hürden abzubauen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Jetzt hat sich Herr Raidt zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.