TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen damit zum Antrag 21. Es geht um die Aufnahme der Speziellen Kinderanästhesie als Zusatzweiterbildung. Der Antrag ist von Herrn Kollegen Dr. Hollnberger. Ich glaube, ich brauche den Antragstext nicht vorzulesen. Sie haben den Antrag auf Ihren Plätzen liegen. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Bitte, Frau Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Dr. Wahl, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kinderanästhesie ist zweifellos etwas ganz Besonderes. Das trifft aber auch auf die Neuroanästhesie und die Kardioanästhesie zu. Wenn wir jetzt anfangen, unser schönes kleines, kompaktes Fach zu zersplittern, sollte man sich das gut überlegen. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall)

Ich empfehle dem Kollegen Hollnberger aus Bayern, bevor er solche Anträge stellt, sich zunächst mit der wissenschaftlichen Fachgesellschaft abzustimmen. Wenn dann immer noch die Notwendigkeit gesehen wird, sollte ein erneuter Versuche über die Ständige Konferenz gestartet werden.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank
.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Möchte Herr Hollnberger seinen Antrag verteidigen? - Bitte schön.

Dr. Hollnberger, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Pädiatrie gibt es Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen, die nicht nur die Pädiater, sondern auch andere Fachgebiete betreffen, beispielsweise die Kinderorthopädie. Es gab in der Vergangenheit mehrfach Studien über Todesfälle im Bereich der Kinder- und der Erwachsenenanästhesie. Diese Studien sind schon zehn Jahre alt. Sie haben in anderen Ländern zu Konsequenzen geführt.

(Zuruf: Das ist keine saubere Arbeit!)

Die Kinderanästhesie ist bisher allgemeiner Bestandteil der Facharztausbildung in der Anästhesie; das soll sie auch bleiben, ebenso wie die Schmerztherapie oder auch die Intensivmedizin Bestandteil der Facharztausbildung sind.

In anderen europäischen Ländern gibt es Kinderanästhesisten, beispielsweise in England, in den Niederlanden. Auch in Frankreich soll das so geschehen.

Europaweit werden die Interessen von der FEAPA vertreten. Diese FEAPA möchte nächste Woche in Glasgow Guidelines für das Training zum Kinderanästhesisten beschließen. Diese Guidelines liegen vor und können der Ständigen Konferenz zur Verfügung gestellt werden.

Bitte unterstützen Sie diese europäische Entwicklung und geben Sie Ihr Votum für den Kinderanästhesisten hier auf dem Deutschen Ärztetag ab.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Hollnberger, für Ihre Informationen. Ich glaube, jetzt können wir uns eine Meinung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-21 bilden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Sie sind ja sicher ganz firm, aber falls jemand neu dabei sein sollte, der es noch nicht weiß: Wenn Sie das an den Vorstand überweisen, dann müssen wir als Vorstand entscheiden, ob das in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung kommt oder nicht. Dann haben Sie die Entscheidung darüber, ob das in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung kommt oder nicht, auf den Vorstand verlagert. Es ist nicht so, dass wir im nächsten Jahr wiederkommen und fragen, wie Sie dann darüber denken, sondern Sie haben sich dann sozusagen dieser Entscheidung entledigt und sie auf uns übertragen. Wir übernehmen gern Verantwortung, aber ich möchte sicher sein, dass Sie wissen, was Sie tun.

Es geht um die Überweisung des Antrags II-21 an den Vorstand. Wer möchte Vorstandsüberweisung? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit.

(Beifall)

Damit ist der Antrag abgelehnt. Herr Hollnberger wird das Ganze sicher noch einmal über die wissenschaftliche Gesellschaft aufrollen.

© 2003, Bundesärztekammer.