TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen nunmehr zum Antrag 88. Danach soll die Suchtmedizin im Abschnitt C, also bei den Zusatzweiterbildungen, aufgenommen werden. Der Antrag ist gestellt von Herrn Dr. Clever, Herrn Privatdozent Dr. Benninger und Herrn Dr. Dietsche. Sie sind Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Gibt es jemanden, der gegen den Antrag auf Aufnahme der Suchtmedizin im Abschnitt C sprechen möchte? - Bitte, Frau Berendes.

Dr. Berendes, Westfalen-Lippe:

Ich möchte die Delegierten herzlich auffordern, diesen Antrag abzulehnen, weil es bereits eine curriculäre Fortbildung in dieser Richtung gibt.

(Beifall)

Wir verstärken nur den Flaschenhals, wenn wir den Level immer höher ansetzen. Wir sehen bereits jetzt, dass die Versorgung der Suchterkrankten immer schwieriger wird. Ich möchte nicht, dass weitere Barrieren errichtet werden.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Möchte jemand von den Antragstellern für den Antrag sprechen? - Bitte schön, Herr Clever.

Dr. Clever, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für den Antrag sprechen. Ich möchte zunächst auf die Formulierung Suchtmedizin statt suchtmedizinische Grundversorgung verweisen. Ich kann direkt im Anschluss an das soeben Gesagte das Gegenargument formulieren, dass die Anforderungen dadurch ja nicht erhöht werden. Es ist sicher wichtig, die Ausweitung auf die Zusatzweiterbildung sozusagen zu umfassen, um auch in der Öffentlichkeit die Suchtmedizin als einen positiven Aspekt der Ärzteschaft im Beitrag zu unserer gesellschaftlichen Situation zu zeigen. Es ist in jedem Einzelfall wichtig, dies deutlicher zu machen, als das nur mit einer curriculären Fortbildung gelingen würde.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Herr Bodendieck möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Bitte schön.

Bodendieck, Sachsen:

Ich halte die Zulassung zur Abstimmung nicht für in Ordnung. Wir haben gestern den Antrag II-2, in dem die Vorschläge des Vorstands der Bundesärztekammer unter anderem zur suchtmedizinischen Versorgung aufgeführt sind, an den Vorstand überwiesen. Wir haben gestern die Ernährungsmedizin entsprechend äquivalent behandelt. Man kann in diesem Gremium nicht diskutieren, inwieweit suchtmedizinische Versorgung und Suchtmedizin inhaltsverschieden sind. Deshalb haben wir die im Antrag II-2 enthaltenen Vorschläge gestern an den Vorstand überwiesen. Damit ist für mich dieser Antrag hinfällig.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Man könnte auch sagen: Er gehört zu den Anträgen, die wir zu denen addieren, die wir dem Vorstand überweisen. Das wäre dann sinnvoll. Jetzt ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Pickerodt aus Berlin.

Dr. Pickerodt, Berlin:

Ich möchte zur Frage der Vorstandsüberweisung eine Klärung herbeiführen. Herr Hoppe, Sie haben eben gesagt, ein Antrag, der an den Vorstand überwiesen wird, wird dort entschieden und dann gegebenenfalls in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass der Antrag zunächst in der Ständigen Konferenz und im Ausschuss beraten wird, bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen wird. So lautete zumindest bis jetzt die Vereinbarung zwischen Vorstand und Ständiger Konferenz.

Wenn der Vorstand beschließt, dies in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung aufzunehmen, möchte ich den Vorstand bitten, es als Novelle dem nächsten Ärztetag vorzulegen und es nicht einfach per Vorstandsbeschluss festzulegen. Alles andere würde es für den Ärztetag sehr schwierig machen, eine Vorstandsüberweisung zu beschließen. Anderenfalls müsste man sich bei allen solchen Anträgen, die ja zum Teil sehr sinnvoll sind, überlegen, ob man sie hier befürwortet oder ablehnt. Dieses Instrument der Vorstandsüberweisung ist ein Arbeitserleichterungsinstrument für den Ärztetag, damit wir nicht noch am Sonntag hier sitzen. Das kann aber nicht präjudizieren, dass es der Vorstand aus eigener Kraft in die Weiterbildungsordnung hineinschreibt.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Wenn wir es ganz formal sehen, ist es so, dass ein überwiesener Antrag weiter vom Vorstand entschieden werden soll. Das ist dann Ihr Wunsch; deshalb wird der Antrag überwiesen. Dass der Vorstand das nicht aus dem hohlen Bauch heraus macht, sondern sich bei seinen Fachgremien Rat holt, ist ein Selbstgänger. Das ist ganz klar.

Wenn Sie sagen, es solle im nächsten Jahr wieder vorgelegt werden, dann sollten Sie es nicht an den Vorstand überweisen, sondern dann müssen Sie entweder bei der Vorstandsüberweisung festlegen, dass es eine Stoffsammlung werden soll oder etwas Ähnliches, oder Sie müssen sich selber entscheiden. Anders geht es nicht.

(Beifall)

Es gibt nun einmal eine Geschäftsordnung. Die Inhalte der einzelnen Vorschriften haben ja den Sinn, einen geordneten Arbeitsablauf sicherzustellen. Das haben wir bisher immer hinbekommen. Es aus den Füßen zu haben, das ist keine Entscheidung. Ich glaube, da sind wir uns einig. Insofern sage ich Ihnen jedes Mal, was passiert, wenn Sie sich so oder so verhalten.

Wir wenden uns jetzt wieder der Aufnahme der Suchtmedizin im Abschnitt C zu. Gibt es einen Antrag auf Vorstandsüberweisung, um das zu addieren, oder gibt es ein Votum des Referenten? Was meint Herr Dr. Koch?

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen ja eine Qualifikation suchtmedizinische Versorgung vorgelegt, die als Zusatzweiterbildung aufgenommen werden soll. Das haben Sie, wie gerade richtig gesagt wurde, gestern an den Vorstand überwiesen.

Wenn ich die Begründung des Antrags 88 lese, meine ich, dass etwas anderes gewollt ist. Die suchtmedizinische Versorgung soll ja die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzen, die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Das, was in der Begründung zum Antrag 88 steht, schaut eher so aus wie ein Schwerpunkt in den PP-Fächern. Es ist also anders gewichtet. Ich denke, wir sprechen hier von zwei verschiedenen Dingen.

Ich empfehle Ihnen, den Antrag 88 an den Vorstand, an die Gremien zu überweisen, mit der Auflage, für den nächsten Ärztetag etwas vorzubereiten, worüber man diskutieren kann. Ich glaube, das, was wir mit der suchtmedizinischen Versorgung meinen, und das, was mit dem Antrag 88 gemeint ist, ist nicht dasselbe. Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um verschiedene Dinge.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Das wäre ein Antrag auf Vorstandsüberweisung zur Zuführung zur Stoffsammlung. Dieser Antrag geht vor. Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-88. Wer möchte dem Antrag 88 in dem Sinne zustimmen, dass er in die Stoffsammlung der Meinungsbildung der Bundesärztekammer und der dort agierenden Gremien eingeht? - Wer möchte das nicht? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir haben jetzt die Zeit für die Mittagspause erreicht. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, um 14 Uhr pünktlich wieder hier zu sein. Wir fahren dann mit dem Antrag 9 fort.

© 2003, Bundesärztekammer.