Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nunmehr zum
Antrag 88. Danach soll die Suchtmedizin im Abschnitt C, also bei den
Zusatzweiterbildungen, aufgenommen werden. Der Antrag ist gestellt von Herrn
Dr. Clever, Herrn Privatdozent Dr. Benninger und Herrn Dr. Dietsche. Sie sind
Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Gibt es jemanden, der gegen
den Antrag auf Aufnahme der Suchtmedizin im Abschnitt C sprechen möchte? -
Bitte, Frau Berendes.
Dr. Berendes, Westfalen-Lippe:
Ich möchte die
Delegierten herzlich auffordern, diesen Antrag abzulehnen, weil es bereits eine
curriculäre Fortbildung in dieser Richtung gibt.
(Beifall)
Wir verstärken nur den Flaschenhals, wenn wir den Level
immer höher ansetzen. Wir sehen bereits jetzt, dass die Versorgung der
Suchterkrankten immer schwieriger wird. Ich möchte nicht, dass weitere
Barrieren errichtet werden.
Danke.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Möchte jemand von
den Antragstellern für den Antrag sprechen? - Bitte schön, Herr Clever.
Dr. Clever, Baden-Württemberg:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für den Antrag sprechen.
Ich möchte zunächst auf die Formulierung Suchtmedizin statt suchtmedizinische
Grundversorgung verweisen. Ich kann direkt im Anschluss an das soeben Gesagte
das Gegenargument formulieren, dass die Anforderungen dadurch ja nicht erhöht
werden. Es ist sicher wichtig, die Ausweitung auf die Zusatzweiterbildung
sozusagen zu umfassen, um auch in der Öffentlichkeit die Suchtmedizin als einen
positiven Aspekt der Ärzteschaft im Beitrag zu
unserer gesellschaftlichen Situation zu zeigen. Es ist in jedem Einzelfall
wichtig, dies deutlicher zu machen, als das nur mit einer curriculären
Fortbildung gelingen würde.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Herr
Bodendieck möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Bitte schön.
Bodendieck, Sachsen:
Ich halte die Zulassung zur
Abstimmung nicht für in Ordnung. Wir haben gestern den Antrag II-2, in dem die
Vorschläge des Vorstands der Bundesärztekammer unter anderem zur
suchtmedizinischen Versorgung aufgeführt sind, an den Vorstand überwiesen. Wir
haben gestern die Ernährungsmedizin entsprechend äquivalent behandelt. Man kann
in diesem Gremium nicht diskutieren, inwieweit suchtmedizinische Versorgung und
Suchtmedizin inhaltsverschieden sind. Deshalb haben wir die im Antrag II-2
enthaltenen Vorschläge gestern an den Vorstand überwiesen. Damit ist für mich
dieser Antrag hinfällig.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Man könnte auch
sagen: Er gehört zu den Anträgen, die wir zu denen addieren, die wir dem
Vorstand überweisen. Das wäre dann sinnvoll. Jetzt ein weiterer Antrag zur
Geschäftsordnung von Herrn Pickerodt aus Berlin.
Dr. Pickerodt, Berlin:
Ich möchte zur Frage der
Vorstandsüberweisung eine Klärung herbeiführen. Herr Hoppe, Sie haben eben
gesagt, ein Antrag, der an den Vorstand überwiesen wird, wird dort entschieden
und dann gegebenenfalls in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung
aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass der Antrag zunächst in der Ständigen Konferenz und im Ausschuss beraten wird,
bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen wird. So lautete zumindest bis
jetzt die Vereinbarung zwischen Vorstand und Ständiger
Konferenz.
Wenn der Vorstand beschließt,
dies in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung aufzunehmen, möchte ich den
Vorstand bitten, es als Novelle dem nächsten Ärztetag vorzulegen und es nicht
einfach per Vorstandsbeschluss festzulegen. Alles andere würde es für den
Ärztetag sehr schwierig machen, eine Vorstandsüberweisung zu beschließen.
Anderenfalls müsste man sich bei allen solchen Anträgen, die ja zum Teil sehr
sinnvoll sind, überlegen, ob man sie hier befürwortet oder ablehnt. Dieses
Instrument der Vorstandsüberweisung ist ein Arbeitserleichterungsinstrument für
den Ärztetag, damit wir nicht noch am Sonntag hier sitzen. Das kann aber nicht
präjudizieren, dass es der Vorstand aus eigener Kraft in die
Weiterbildungsordnung hineinschreibt.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Wenn wir es ganz
formal sehen, ist es so, dass ein überwiesener Antrag weiter vom Vorstand
entschieden werden soll. Das ist dann Ihr Wunsch; deshalb wird der Antrag
überwiesen. Dass der Vorstand das nicht aus dem hohlen Bauch heraus macht,
sondern sich bei seinen Fachgremien Rat holt, ist ein Selbstgänger. Das ist
ganz klar.
Wenn Sie sagen, es solle im nächsten Jahr wieder vorgelegt
werden, dann sollten Sie es nicht an den Vorstand überweisen, sondern dann
müssen Sie entweder bei der Vorstandsüberweisung festlegen, dass es eine
Stoffsammlung werden soll oder etwas Ähnliches, oder Sie müssen sich selber
entscheiden. Anders geht es nicht.
(Beifall)
Es gibt nun einmal eine Geschäftsordnung. Die Inhalte der
einzelnen Vorschriften haben ja den Sinn, einen geordneten Arbeitsablauf
sicherzustellen. Das haben wir bisher immer hinbekommen. Es aus den Füßen zu
haben, das ist keine Entscheidung. Ich glaube, da sind wir uns einig. Insofern
sage ich Ihnen jedes Mal, was passiert, wenn Sie sich so oder so verhalten.
Wir wenden uns jetzt wieder der Aufnahme der Suchtmedizin
im Abschnitt C zu. Gibt es einen Antrag auf Vorstandsüberweisung, um das zu
addieren, oder gibt es ein Votum des Referenten? Was meint Herr Dr. Koch?
Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Wir haben Ihnen ja eine Qualifikation suchtmedizinische Versorgung
vorgelegt, die als Zusatzweiterbildung aufgenommen werden soll. Das haben Sie,
wie gerade richtig gesagt wurde, gestern an den Vorstand überwiesen.
Wenn ich die Begründung des Antrags 88 lese, meine ich,
dass etwas anderes gewollt ist. Die suchtmedizinische Versorgung soll ja die in
der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen in die Lage
versetzen, die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Das, was in der
Begründung zum Antrag 88 steht, schaut eher so aus wie ein Schwerpunkt in den
PP-Fächern. Es ist also anders gewichtet. Ich denke, wir sprechen hier von zwei
verschiedenen Dingen.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag 88 an den Vorstand, an die
Gremien zu überweisen, mit der Auflage, für den nächsten Ärztetag etwas
vorzubereiten, worüber man diskutieren kann. Ich glaube, das, was wir mit der
suchtmedizinischen Versorgung meinen, und das, was mit dem Antrag 88 gemeint
ist, ist nicht dasselbe. Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um
verschiedene Dinge.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das wäre ein
Antrag auf Vorstandsüberweisung zur Zuführung zur Stoffsammlung. Dieser Antrag
geht vor. Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-88.
Wer möchte dem Antrag 88 in dem Sinne zustimmen, dass er in die Stoffsammlung
der Meinungsbildung der Bundesärztekammer und der dort agierenden Gremien
eingeht? - Wer möchte das nicht? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält
sich? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Wir haben jetzt die Zeit für die Mittagspause erreicht.
Wir treten in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, um 14 Uhr pünktlich wieder
hier zu sein. Wir fahren dann mit dem Antrag 9 fort.
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