Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
uns vor einiger Zeit, als wir uns Gedanken über die Reform der (Muster‑)Weiterbildungsordnung
gemacht haben, im Rahmen der Deregulierung Gedanken darüber gemacht, für
hochspezialisierte chirurgische Leistungen keine eigene
Weiterbildungsbezeichnung mehr vorzusehen, weil das rein durch Zeugnisse und
entsprechende Operationskataloge geregelt werden kann. Diese Dinge werden in
hochspezialisierten Zentren, die allen bekannt sind, gemacht. Deshalb ist die
Zusatzweiterbildung als Weiterbildungsbezeichnung in dem Sinne nicht
erforderlich.
Herr Lob hat selbstverständlich
Recht, dass das nur entsprechend spezialisierte Ärztinnen und Ärzte machen.
Aber das regelt sich - auch das entsprechende Training in diesen Zentren -
sowieso. Es ist aber nicht erforderlich, es als Zusatzweiterbildung aufzunehmen
und dadurch diesen Katalog weiter aufzublähen. Sie werden selber erkennen, dass
dieselbe Argumentation meinerseits zumindest auch für den Antrag 10 gilt. Auch
dort ist es nicht erforderlich.
Danke schön.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen
Dank, Frau Gitter. Ich nehme an, Herr Lob will seinen Antrag noch einmal
begründen. Bitte schön.
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