TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns vor einiger Zeit, als wir uns Gedanken über die Reform der (Muster‑)Weiterbildungsordnung gemacht haben, im Rahmen der Deregulierung Gedanken darüber gemacht, für hochspezialisierte chirurgische Leistungen keine eigene Weiterbildungsbezeichnung mehr vorzusehen, weil das rein durch Zeugnisse und entsprechende Operationskataloge geregelt werden kann. Diese Dinge werden in hochspezialisierten Zentren, die allen bekannt sind, gemacht. Deshalb ist die Zusatzweiterbildung als Weiterbildungsbezeichnung in dem Sinne nicht erforderlich.

Herr Lob hat selbstverständlich Recht, dass das nur entsprechend spezialisierte Ärztinnen und Ärzte machen. Aber das regelt sich - auch das entsprechende Training in diesen Zentren - sowieso. Es ist aber nicht erforderlich, es als Zusatzweiterbildung aufzunehmen und dadurch diesen Katalog weiter aufzublähen. Sie werden selber erkennen, dass dieselbe Argumentation meinerseits zumindest auch für den Antrag 10 gilt. Auch dort ist es nicht erforderlich.

Danke schön.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Gitter. Ich nehme an, Herr Lob will seinen Antrag noch einmal begründen. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.