TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:

Ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Wir sind gestern so verfahren, dass direkt an den Vorstand überwiesen werden konnte, dass keine Gegenrede erfolgte. Das hat einige Anträge betroffen. Ich bitte Sie, diese jetzt noch einmal vorzulegen, damit sie ordnungsgemäß verabschiedet werden können. Insbesondere gehört dazu der Antrag II-52, der ohne jegliche Wortmeldung an den Vorstand überwiesen worden ist.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Wir haben unser Verfahren immer eingehalten. Wir haben uns auf den Antrag von Herrn Thomas hin darauf geeinigt, dass wir die Anträge aufrufen und dann fragen, ob es eine Gegenrede gibt. Wenn es keine Gegenrede gibt, gibt es auch keine Rede dafür.

(Beifall)

Wurde Vorstandsüberweisung beantragt, soll - so haben wir es vereinbart - der Antragsteller die Chance bekommen, den Antrag zu begründen. Danach wird über die Vorstandsüberweisung abgestimmt. Dieses Verfahren haben wir doch eingehalten.

(Beifall)

Wenn wir es bei einem Antrag nicht eingehalten hätten, wäre die erneute Behandlung gerechtfertigt. Ich habe es nicht mehr im Kopf, wie es bei jedem einzelnen Antrag gewesen ist. Sie müssen wissen: Wir befinden uns hier in einem unglaublich schwierigen Prozess. Das gibt es in keinem Parlament der Welt, dass so freizügig Anträge gestellt werden können und jeder geschäftsordnungsmäßig zu Wort kommt und sich äußern kann.

(Beifall)

Es ist wirklich ein Kunststück, mit einer solchen Situation fertig zu werden.

(Beifall)

Ich bitte deshalb darum, das gemeinschaftlich zu würdigen.

Jetzt bitte Herr Kunze.

© 2003, Bundesärztekammer.