PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:
Ich möchte
einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Wir sind gestern so verfahren, dass
direkt an den Vorstand überwiesen werden konnte, dass keine Gegenrede erfolgte.
Das hat einige Anträge betroffen. Ich bitte Sie, diese jetzt noch einmal
vorzulegen, damit sie ordnungsgemäß verabschiedet werden können. Insbesondere
gehört dazu der Antrag II-52, der ohne jegliche Wortmeldung
an den Vorstand überwiesen worden ist.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Wir haben unser
Verfahren immer eingehalten. Wir haben uns auf den Antrag von Herrn Thomas hin
darauf geeinigt, dass wir die Anträge aufrufen und dann fragen, ob es eine
Gegenrede gibt. Wenn es keine Gegenrede gibt, gibt es auch keine Rede dafür.
(Beifall)
Wurde Vorstandsüberweisung beantragt, soll - so haben wir
es vereinbart - der Antragsteller die Chance bekommen, den Antrag zu begründen.
Danach wird über die Vorstandsüberweisung abgestimmt. Dieses Verfahren haben
wir doch eingehalten.
(Beifall)
Wenn wir es bei einem Antrag nicht eingehalten hätten,
wäre die erneute Behandlung gerechtfertigt. Ich habe es nicht mehr im Kopf, wie
es bei jedem einzelnen Antrag gewesen ist. Sie müssen wissen: Wir befinden uns
hier in einem unglaublich schwierigen Prozess. Das gibt es in keinem Parlament
der Welt, dass so freizügig Anträge gestellt werden können und jeder
geschäftsordnungsmäßig zu Wort kommt und sich äußern kann.
(Beifall)
Es ist wirklich ein Kunststück, mit einer solchen
Situation fertig zu werden.
(Beifall)
Ich bitte deshalb darum, das gemeinschaftlich zu würdigen.
Jetzt bitte Herr Kunze.
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