Prof. Dr. Kunze, Bayern:
Herr Präsident, ich
bewundere Sie wirklich, wie Sie mit dieser Abstimmungsflut fertig werden. Meine
Hochachtung!
(Beifall)
Sie haben heute Morgen klargestellt, dass es zwei
Möglichkeiten gibt: Vorstandsüberweisung - dann entscheiden Sie und nicht der
Vorstand - oder Überweisung an den Vorstand mit Aufnahme in die Stoffsammlung.
Das war gestern, als dieser Antrag abgestimmt wurde, nicht möglich. Da gab es
nur entweder/oder. Herr Benninger will nichts anderes, als dass jenes, was
gestern an den Vorstand überwiesen wurde, ohne den Zusatz „Aufnahme in die Stoffsammlung“,
für den Antrag von gestern gilt. Ich bitte Sie herzlich darum.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Dann machen wir doch
einfach Folgendes: Sie beantragen eine zweite Lesung zum Antrag 52. Dann
bestimmt der Ärztetag, ob er Ihren Argumenten folgt. Wenn das der Fall ist,
dann haben wir die Geschäftsordnung eingehalten und haben auch die
entsprechende Entscheidung des Deutschen Ärztetages.
(Beifall)
Wir registrieren das hier, stellen zunächst aber fest,
dass der Antrag 71 mit 112 gegen 77 Stimmen angenommen wurde.
Zur Geschäftsordnung hat sich zu diesem Vorgang der
Präsident der Landesärztekammer Brandenburg zu Wort gemeldet, Herr Dr. Wolter.
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