Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um die Anträge 49, 89 und 90, wobei ich
den Antrag 90 für den am meisten zielführenden Antrag halte, weil er einen
sinnvollen Kompromiss darstellt zwischen der Aufrechterhaltung der Qualität und
dem, was machbar ist. Es ist vorgeschlagen worden, die Voraussetzung der
Facharztkompetenz zu streichen und als Voraussetzung 24 Monate Weiterbildung zu
fordern bzw. zwölf Monate über einen Weiterbildungsbefugten. Ich denke, es wird
der Wichtigkeit der Palliativmedizin nicht gerecht, nur ein Kurssystem oder
eine seminar-curriculäre Fortbildung zu fordern. Man kann trotzdem
Fortbildungen zur Palliativmedizin anbieten. Das eine schließt ja das andere
nicht aus. Wir müssen es so aber nicht in der Weiterbildungsordnung festlegen.
Ich denke, der Antrag 90 ist ein sinnvoller Kompromiss,
der die verschiedenen Gesichtspunkte, die wir heute Vormittag diskutiert haben,
gegeneinander abwägt. Er steht auch in Übereinstimmung mit den Ausführungen der
Fachreferenten des heutigen Vormittags und mit der Meinung der entsprechenden Gesellschaften.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Es spricht
jetzt Herr Hoppenthaller. Bitte.
|