TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um die Anträge 49, 89 und 90, wobei ich den Antrag 90 für den am meisten zielführenden Antrag halte, weil er einen sinnvollen Kompromiss darstellt zwischen der Aufrechterhaltung der Qualität und dem, was machbar ist. Es ist vorgeschlagen worden, die Voraussetzung der Facharztkompetenz zu streichen und als Voraussetzung 24 Monate Weiterbildung zu fordern bzw. zwölf Monate über einen Weiterbildungsbefugten. Ich denke, es wird der Wichtigkeit der Palliativmedizin nicht gerecht, nur ein Kurssystem oder eine seminar-curriculäre Fortbildung zu fordern. Man kann trotzdem Fortbildungen zur Palliativmedizin anbieten. Das eine schließt ja das andere nicht aus. Wir müssen es so aber nicht in der Weiterbildungsordnung festlegen.

Ich denke, der Antrag 90 ist ein sinnvoller Kompromiss, der die verschiedenen Gesichtspunkte, die wir heute Vormittag diskutiert haben, gegeneinander abwägt. Er steht auch in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Fachreferenten des heutigen Vormittags und mit der Meinung der entsprechenden Gesellschaften.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Es spricht jetzt Herr Hoppenthaller. Bitte.

© 2003, Bundesärztekammer.