Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:
Wenn ich es kurz erläutern darf: Der Antrag 49 sagt, dass man die 18 Monate
Weiterbildung streichen möchte. Der Antrag 90 sagt, dass lediglich zwölf Monate
erhalten bleiben. Insofern muss man jetzt neu darüber abstimmen. Die 18 Monate
wollten wir nicht. Das ist nicht inbegriffen. Der Antrag 90 ist ein Kompromiss
zwischen dem weitestgehenden Vorschlag, der von uns kommt, und der rein
curriculären Lösung auf der anderen Seite. Dazwischen liegt die Formulierung:
zwölf Monate Weiterbildungszeit. Sie können ja dementsprechend auch das wieder
ablehnen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Zur Geschäftsordnung bitte
Herr Zimmer.
(Zimmer, Nordrhein: Gegenrede zu 90!)
- Das ist zulässig.
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