TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Zimmer, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin gehört, wie dringend der Bedarf an Wissen in der Breite über die Palliativmedizin ist. Wir haben einen Leitantrag verabschiedet. Wir haben aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es nur 70 entsprechende stationäre Einrichtungen gibt. Welchen Sinn macht es, wenn wir mit dem Antrag 90 ein Jahr stationäre Weiterbildung bei palliativmedizinischen Weiterbildungseinrichtungen oder Weiterbildungsbefugten fordern, wenn es davon zurzeit nur 70 gibt? Wie lange wollen wir denn warten, bis wir unser zentrales Ziel, zu Hause Sterbequalität und Sterbebegleitung sicherzustellen, erreicht haben?

(Beifall)

Wo bleibt denn überhaupt die Chance zum berufsbegleitenden Erwerb? Welche der Ärzte, die heute in der Patientenversorgung ambulant oder als fertige Fachärzte am Krankenhaus tätig sind, können es sich denn leisten, diese zwölf Monate an einer entsprechenden Einrichtung abzuleisten?

Wir sind heute gefordert, Signale dafür zu setzen, dass alle Ärzte in der unmittelbaren Patientenversorgung möglichst früh, während ihrer Weiterbildung, diese Qualifikation erwerben, und das Signal, dass die, die schon als Fachärzte berufstätig sind, dieses neben ihrer Berufstätigkeit erwerben können. Wenn wir die Landebahnen für die Palliativmedizin gebaut haben, können wir die Flugzeuge, wie im Antrag 90 gefordert, bestellen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank
. Jetzt bitte der Referent, Herr Koch.

© 2003, Bundesärztekammer.