TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Grundproblem, das wir auch in den Gremien immer wieder diskutiert haben, dass es heißt: Es besteht akuter Handlungsbedarf. Einen akuten Handlungsbedarf kann ich natürlich durch eine Qualifikation in der Weiterbildungsordnung decken, weil es mindestens zwei oder drei Jahre dauert, bis ein Ergebnis vorliegt. Wenn akuter Handlungsbedarf besteht, funktioniert eine Lösung nur über eine Art Fortbildung, wie auch immer sie gestaltet sein mag. Genau diesen Konflikt haben wir hier und diskutieren darüber. Eines ist völlig klar: Es ist die Rede von zwölf Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten in Palliativmedizin. Das kann auch ambulant sein, muss nicht stationär sein.

Eine Möglichkeit, das Problem zu lösen, bestünde darin, folgendermaßen zu formulieren: Diese zwölf Monate sind ersetzbar durch ein Kurssystem oder eine Tätigkeit in Palliativmedizin in den letzten drei Jahren, die nachgewiesen wird.

Das wäre eine Möglichkeit, wie das gestaltet werden könnte, um sowohl dem Anliegen von Herrn Hoppenthaller als auch den Qualitätsanforderungen der Fachgesellschaften nachzukommen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Dann stimmen wir über den Antrag 90 ab.

(Zuruf)

- Herr Hoppenthaller zur Geschäftsordnung.

© 2003, Bundesärztekammer.