TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Linden, Westfalen-Lippe:

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich spreche nicht zu meinem Antrag, sondern möchte fragen, weil es mir nicht klar ist: Was sind die zwölf Monate? Was wird durch diese zwölf Monate wie ersetzt? Das hätte ich gern genau erklärt bekommen, bevor ich diesem Antrag zustimme. Wenn wir den Antrag 90 positiv bescheiden und sagen, wir meinen, dass man es auch irgendwie durch Kurse machen kann, ist immer noch nicht geklärt, wie das denn durch Kurse geschehen soll.

Kurz noch zu meinem Antrag, den ich jetzt nicht mehr zur Abstimmung stellen möchte. Wir haben nicht so viele ausgewiesene Palliativmediziner. Wir haben nach meiner Kenntnis bisher in keiner Weiterbildungsordnung die Palliativmedizin festgelegt. Ich weiß, es gibt eine Gesellschaft für Palliativmedizin, aber das sind im Grunde genommen - ich meine das nicht abwertend - selbst ernannte Palliativmediziner.

(Beifall)

Es ist zu fragen: Wen machen wir denn zum Fortbilder? Da muss ich sagen: Wir verfügen da über keine ausreichend große Zahl. Deshalb bitte ich Sie, den Flaschenhals zu beseitigen. Ich kann mich gut mit dem Antrag von Herrn Mitrenga anfreunden, wenn geklärt ist, wie man denn die zwölf Monate ersetzen kann.

(Beifall)

© 2003, Bundesärztekammer.