TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nun haben wir noch den Antrag 91 zu behandeln, den Sie vielleicht noch nicht vorliegen haben. Herr Pickerodt hat beantragt:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird vom 106. Deutschen Ärztetag beauftragt, Anträge zur Weiterbildung, die an den Vorstand überwiesen wurden, bei einem positiven Votum den Weiterbildungsgremien, Ausschuss und Ständige Konferenz einem zukünftigen Ärztetag als Novelle der Musterweiterbildungsordnung vorzulegen.

Das bedeutet, dass die Anträge, die Sie überwiesen haben, nicht mehr in die jetzige Änderung der (Muster‑)Weiterbildungsordnung einflössen, auch wenn sie vom Vorstand nach Vorarbeiten in den Weiterbildungsgremien als dafür würdig angesehen wurden. Sie müssen erst wieder auf dem nächsten Ärztetag vorgelegt und abgesegnet werden. Damit hätte das Instrument der Vorstandsüberweisung eigentlich keinen richtigen Sinn mehr. Das muss man sehen.

(Beifall)

Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, wenn Sie über diesen Antrag abstimmen. Aber zuvor frage ich, ob jemand das Wort ergreifen will. - Herr Pickerodt.

Dr. Pickerodt, Berlin:

Lieber Herr Präsident! Was ich hier beantrage, ist eigentlich eine Fortschreibung des Zustands, wie er bis heute gegolten hat. Wir finden auf jedem Deutschen Ärztetag gerade zum Thema Weiterbildung eine Vielzahl von neuen Anträgen vor, die noch nicht geprüft werden konnten, die nicht durch die Gremien der Bundesärztekammer gegangen sind, die aber durchaus vernünftig sein können. Wenn der Deutsche Ärztetag wegen der fehlenden Möglichkeit, überhaupt darüber nachzudenken, einen solchen Antrag an den Vorstand überweist, möchte er deswegen aber noch lange nicht sein Recht aufgeben, letztendlich über einen solchen Antrag zu befinden. Deshalb war das Verfahren bisher immer so, dass eine Novelle der (Muster‑)Weiterbildungsordnung vorgelegt werden musste, die dann der Ärztetag beschlossen hat. Es gibt überhaupt keinen Präzedenzfall dafür, dass Vorstandsüberweisungen qua Vorstandsbeschluss in die (Muster‑)Weiterbildungsordnung eingearbeitet wurden, ohne dass der Ärztetag dazu ein Votum abgegeben hat.

Ich beantrage also überhaupt nichts Neues, sondern es handelt sich um eine Fortschreibung des bisherigen Rechtszustands. Das heißt natürlich nicht, dass ich dem Vorstand misstraue. Selbstverständlich tut er sein Bestes, aber die Verabschiedung der (Muster‑)Weiterbildungsordnung ist ein so primäres Recht des Deutschen Ärztetages, dass er dies nicht aufgeben kann. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Er bedeutet natürlich nicht, dass heute die (Muster‑)Weiterbildungsordnung nicht verabschiedet werden kann. Selbstverständlich kann sie verabschiedet werden. Aber wir brauchen im nächsten oder übernächsten Jahr sowieso eine Novelle. Dann kann all das vom Deutschen Ärztetag verabschiedet werden.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Dann bedeutet dieser Antrag, Sie möchten nicht, dass die (Muster‑)Weiterbildungsordnung, nachdem sie heute verabschiedet worden ist, später um die überwiesenen Anträge oder Teile davon modifiziert wird, sondern das wollen Sie erst auf einem späteren Ärztetag machen. Das ist nicht der geltende Rechtszustand, sondern das ist eine besondere Situation. Wenn Sie einen Antrag an den Vorstand überweisen, kann es durchaus sein, dass sich der Vorstand ihn gründlich ansieht, durchberaten lässt und anschließend als Vorstandsbeschluss in die Welt setzt. Dann ist das gültige Politik der Bundesärztekammer. Das ist ein Unterschied zu dem, was sich Herr Pickerodt wünscht.

Jetzt bitte Herr Rohde.

Dr. Rohde, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gegen diesen Antrag aussprechen. Unser Präsident hat Ihnen
eben erläutert, was mit all dem geschehen ist, was wir den ganzen Tag über beraten haben. Auf der anderen Seite haben wir eben einem Antrag zugestimmt, in dem steht, dass in den nächsten Jahren auf jedem Deutschen Ärztetag die Weiterbildungsordnung zu einem Tagesordnungspunkt gemacht werden soll. Damit sind wir Herrn Pickerodt sicherlich entgegengekommen. Ich bitte Herrn Pickerodt, seinen Antrag zurückzuziehen. Anderenfalls sollten Sie ihn ablehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Dann können wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-91 kommen. Wer möchte den Antrag 91 befürworten? - Wer möchte ihn ablehnen? - Das ist eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

© 2003, Bundesärztekammer.