TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Zimmer, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Auerswald, Herr Professor Klaschik und Herr Dr. Schindler, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Statements zu einer Idee, denn Palliation ist eine Idee, solange es Ärzte gibt. Sie findet sich Gott sei Dank auch heute unter § 1 Abs. 2 in der Berufsordnung wieder. Wenn wir die eben vorgetragenen Zahlen berücksichtigen, müssen wir uns zunächst einmal Gedanken machen, ob wir nicht über viele Jahre hinweg insofern versagt haben, als wir einen Teil dieser Berufsausübung, wie sie uns die Berufsordnung vorschreibt, irgendwo vernachlässigt haben. Ich glaube, das sollten wir zum Anlass nehmen, Ideen zu entwickeln. Mit dem vorgelegten Konzept zur Weiterbildung betreiben wir meiner Ansicht nach eher eine Palliationsmedizinverhinderung, statt diese flächendeckend zu etablieren. Ich habe einen Antrag formuliert, der umgedruckt wird, wonach der Deutsche Ärztetag beschließen möge, dass in allen Kliniken, in denen regelhaft schwerstkranke und sterbende Patienten betreut werden, ein Konsiliararzt für Palliationsfragen etabliert wird, der interdisziplinär solche Probleme in der Klinik beratend bearbeiten kann.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass wir gestern durch die Ablehnung des Antrags II-87 zur Änderung der Weiterbildungsordnung für Allgemeinärzte und Ärzte für allgemeine Innere Medizin die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildungsordnung für diese Hausärzte um diesen Punkt nicht erweitert haben. Ich plädiere dafür, vielleicht darüber nachzudenken, eine zweite Lesung zu diesem Antrag durchzuführen, und zu überlegen, ob wir statt der 70 Einrichtungen, die es derzeit gibt, lieber versuchen sollten, alle Hausärzte, die kommen, in dieser Richtung nachzuetablieren.

Ich würde mich darüber freuen, wenn wir von hier aus Impulse in unsere Kammern mitnähmen, ähnlich wie in der Kammer Westfalen-Lippe Kurse anzubieten, die es jetzt schon tätigen Ärzten ermöglichen, das Wissen, das die Palliativmedizin gebündelt und in gut lesbarer Form aufgearbeitet hat, diesen Ärzten, die jetzt schon in Klinik und Praxis an solchen Patienten arbeiten, zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das ist ein flächendeckendes Konzept, das uns eher zum Ziel führen wird als ein Konzept, das nur darauf abstellt, vielleicht in fünf Jahren Ärzte zu haben, die mit einer (Muster‑)Weiterbildungsordnung, wie wir sie heute beschließen, versorgt werden sollen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Zimmer. Als nächster Redner Herr Büchner aus Schleswig-Holstein.

© 2003, Bundesärztekammer.