TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Berendes, Westfalen-Lippe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Auerswald hat sehr trefflich zusammengefasst, dass Palliativmedizin unter Wettbewerbsbedingungen nicht stattfinden kann und deshalb aus den DRGs ausgeklammert werden muss. In einer der jüngsten Ausgaben des „Deutschen Ärzteblatts“ fand sich in einer Überschrift die Formulierung vom Ende der Barmherzigkeit. Das trifft im Zusammenhang mit den DRGs genau auf die Palliativmedizin zu.

Noch ein Wort zur Approbationsordnung. Sie ist verfasst und die Palliativmedizin ist weder Wahl- noch Querschnittsfach. Wir alle können aber bei der Umsetzung der Approbationsordnung Einfluss nehmen. Ich bitte alle herzlich, zu den Lehrkörpern, zu den Professoren zu gehen und sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Palliativmedizin in den Fächern vertreten ist. Dann kommt die Palliativmedizin in die Fächer hinein.

Schließlich möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei den ehrenamtlich Tätigen bedanken, die sehr stark die Palliativmedizin hochhalten.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Berendes. Jetzt bitte Herr Kollege Hansen aus Nordrhein.

© 2003, Bundesärztekammer.