Dr. Berendes,
Westfalen-Lippe:
Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Frau Auerswald hat sehr trefflich zusammengefasst, dass
Palliativmedizin unter Wettbewerbsbedingungen nicht stattfinden kann und
deshalb aus den DRGs ausgeklammert werden muss. In einer der jüngsten Ausgaben
des „Deutschen Ärzteblatts“ fand sich in einer Überschrift die Formulierung vom
Ende der Barmherzigkeit. Das trifft im Zusammenhang mit den DRGs genau auf die
Palliativmedizin zu.
Noch ein Wort zur
Approbationsordnung. Sie ist verfasst und die Palliativmedizin ist weder Wahl-
noch Querschnittsfach. Wir alle können aber bei der Umsetzung der Approbationsordnung
Einfluss nehmen. Ich bitte alle herzlich, zu den Lehrkörpern, zu den
Professoren zu gehen und sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die
Palliativmedizin in den Fächern vertreten ist. Dann kommt die Palliativmedizin
in die Fächer hinein.
Schließlich möchte ich mich in
diesem Zusammenhang bei den ehrenamtlich Tätigen bedanken, die sehr stark die
Palliativmedizin hochhalten.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Berendes.
Jetzt bitte Herr Kollege Hansen aus Nordrhein.
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