TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. de Mattia, Schleswig-Holstein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht der Ansicht, dass jedenorts im Lande ein Lehrstuhl für Palliativmedizin eingerichtet werden muss. Für Schleswig-Holstein kann ich im Hinblick auf die Allgemeinmedizin sagen: An den Universitäten wird im Rahmen anderer Fächer seit Jahrzehnten die Palliativmedizin gelehrt. Die Chirurgie, die Gynäkologie, die Strahlentherapie, die Innere Medizin - alle beschäftigen sich mit palliativen Situationen. Sie nehmen dort einen breiten Raum ein.

Ich finde, der Umgang mit Palliativpatienten gehört in unser aller ärztlichen Alltag. Ich möchte nicht, dass bei einem „normalen“ Patienten, der auf der Station liegt und dessen Situation sich verschlechtert, ein palliativmedizinischer Konsiliarius kommen muss, damit der Patient weiterbehandelt werden kann. Das ist unsere Aufgabe. In jedem Bereich muss eine gewisse Fortbildung stattfinden. Die Schaffung von Spezialeinrichtungen und die Ausgrenzung aus dem normalen Alltag halte ich nicht für sinnvoll.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Frau de Mattia. Als nächster Redner Herr Bodendieck, Sachsen.

© 2003, Bundesärztekammer.