TOP III : Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland

3. Tag: Donnerstag, 22. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Auerswald, Herr Professor Klaschik und Herr Schindler, auch für die Schlussworte und für die Mitwirkung bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube, wir haben jetzt gute Voraussetzungen, um insgesamt sechs Anträge zu bearbeiten. Zum Vorstandsantrag III-1 gibt es drei Änderungsanträge: 1 a, 1 b und 1 c. Auf Seite 2 des Vorstandsantrags soll in der Mitte, wo vom Auf- und Ausbau ambulanter palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen die Rede ist, im ersten Satz das Wort „hausärztliche“ gestrichen werden, sodass es heißt:

Die Versorgung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen ist Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit.

Das wird von den Antragstellern gewünscht, sodass es darüber keiner Abstimmung bedarf.

Einer Abstimmung bedarf es aber zu dem Antrag auf Drucksache Nr. III-1 c von Herrn Dr. Holfelder. Danach soll auf Seite 2 des Vorstandsantrags in dem eben erwähnten Abschnitt ein dritter Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt werden - das ist noch nicht umgedruckt, weil die Anträge gerade erst gestellt wurden ‑:

Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, bisher bestehende bürokratische Hemmnisse in der (finanziellen) Versorgung Schwerstkranker zu beseitigen, z. B. schnellere Zuerkennung der entsprechenden Pflegestufen etc.

Wer stimmt dieser Hinzufügung zu? - Wer ist dagegen? - Das Erste war klar die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist dieser Antrag - ich glaube, sogar einstimmig - angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.