Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen damit zum Antrag
auf Drucksache Nr. III-1 a. Auf Seite 3 des Vorstandsantrags heißt
es:
Sollen Palliativstationen als Ort einer
hohen Versorgungsqualität Schwerkranker und Sterbender erhalten bleiben und
gleichzeitig ihrer Aus- und Weiterbildungsfunktion dauerhaft gerecht werden,
muss die DRG-Systematik für diesen Bereich geändert werden oder eine Sonderregelung
für die adäquate Finanzierung der
Palliativmedizin am Krankenhaus gefunden werden.
Frau Dr. Gitter beantragt, dass formuliert wird:
... muss eine Sonderregelung für die
adäquate Finanzierung der Palliativmedizin am
Krankenhaus gefunden werden.
Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist auch dieser Antrag angenommen.
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