TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Flenker, Referent:

Frau Goesmann, ich kann Ihre Überlegungen und Anmerkungen auf den ersten Blick, wenn man es rein emotional betrachtet, verstehen. Aber es ist doch so, dass sehr wichtige und große Fortbildungskongresse zunehmend leider nicht mehr in Deutschland stattfinden, sondern aufgrund der Verlagerung der Forschungsschwerpunkte beispielsweise in den Vereinigten Staaten. Krankenhausärzten ist die Möglichkeit eröffnet, unter Beachtung der Regelungen des Antikorruptionsgesetzes an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Es ist für mich nicht einsehbar, dass die Fortbildungsqualifikation beispielsweise eines Krankenhauskardiologen einfacher sein soll als die eines niedergelassenen Kardiologen, der die teilweise horrenden Reise- und Teilnahmekosten kaum aufbringen kann.

Um hier eine Gleichheit der Möglichkeiten, eine Gleichheit im Wettbewerb zu erzielen, meine ich, dass es sinnvoll ist, diese Problematik so zu regeln, wie wir sie jetzt geregelt haben. Ich bin der Auffassung, dass dadurch die ärztliche Unabhängigkeit eben nicht beeinflusst wird. Ich halte es für wesentlich sinnhafter, die Spielregeln in der Berufsordnung zu formulieren, unter denen das möglich ist, als das zu belassen, was wir jetzt erleben, nämlich dass permanent in großem Umfang durch einen Fortbildungstourismus zu völlig unbedeutenden, unwesentlichen Veranstaltungen, wo rein der Urlaubswert im Vordergrund steht und hierdurch sicherlich eine Beeinflussung möglich sein könnte, gegen die Bestimmungen verstoßen wird.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Flenker. Jetzt gibt es eine Meldung zur Geschäftsordnung. Bitte schön, Herr Bodendieck.

© 2003, Bundesärztekammer.