Prof. Dr. Flenker, Referent:
Frau Goesmann, ich
kann Ihre Überlegungen und Anmerkungen auf den ersten Blick, wenn man es rein
emotional betrachtet, verstehen. Aber es ist doch so, dass sehr wichtige und
große Fortbildungskongresse zunehmend leider nicht mehr in Deutschland
stattfinden, sondern aufgrund der Verlagerung der Forschungsschwerpunkte beispielsweise
in den Vereinigten Staaten. Krankenhausärzten ist die Möglichkeit eröffnet,
unter Beachtung der Regelungen des Antikorruptionsgesetzes an solchen
Veranstaltungen teilzunehmen. Es ist für mich nicht einsehbar, dass die
Fortbildungsqualifikation beispielsweise eines Krankenhauskardiologen einfacher
sein soll als die eines niedergelassenen Kardiologen, der die teilweise
horrenden Reise- und Teilnahmekosten kaum aufbringen kann.
Um hier eine Gleichheit der Möglichkeiten, eine Gleichheit
im Wettbewerb zu erzielen, meine ich, dass es sinnvoll ist, diese Problematik
so zu regeln, wie wir sie jetzt geregelt haben. Ich bin der Auffassung, dass
dadurch die ärztliche Unabhängigkeit eben nicht beeinflusst wird. Ich halte es
für wesentlich sinnhafter, die Spielregeln in der Berufsordnung zu formulieren,
unter denen das möglich ist, als das zu belassen, was wir jetzt erleben,
nämlich dass permanent in großem Umfang durch einen Fortbildungstourismus zu
völlig unbedeutenden, unwesentlichen Veranstaltungen, wo rein der Urlaubswert
im Vordergrund steht und hierdurch sicherlich eine Beeinflussung möglich sein
könnte, gegen die Bestimmungen verstoßen wird.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Flenker.
Jetzt gibt es eine Meldung zur Geschäftsordnung. Bitte schön, Herr Bodendieck.
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