Dr. Mayer, Bayern:
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich spreche zum Antrag 5, der von Herrn Kollegen Lutz und mir
eingebracht wurde. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum
Vorstandsantrag. Er bezieht sich auf § 18: Zweigpraxis/ausgelagerte
Praxisräume. Wir möchten, dass in Abs. 2 der letzte Satz wie folgt ergänzt
wird:
und können durch ein Hinweisschild mit Angabe
der erbrachten Leistungen, Praxisbezeichnung samt Anschrift und
Telefonnummer gekennzeichnet werden.
Warum beantragen wir dies? Die vorgeschlagene Streichung
des § 18 Abs. 3 hätte den Wegfall der Beschilderungsfähigkeit von zulässigen
ausgelagerten Praxen zur Folge. Das wäre im Hinblick auf die bisher
praktizierte Übung kaum durchsetzbar. Außerdem ist es schlecht praktikabel. Das
ist so ähnlich, als wenn ein Postzusteller etwas zustellen soll und weder
Straße noch Hausnummer kennt. Es wäre eine erhebliche Hilfe für die Patienten
und auch für die Rettungsfahrzeuge, wenn hier eine Orientierungsmöglichkeit
geboten würde. Ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Mein nächster Punkt betrifft die Ziffer III.3, die sich
auf § 33 - Arzt und Industrie - bezieht. Danach soll Abs. 1 Satz 2 wie
folgt gefasst werden:
Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und auf
Verlangen der Ärztekammer vorzulegen.
Warum beantragen wir das? Meine Damen und Herren, es gibt
keine Veranlassung, einen berufsrechtlichen „Misstrauensgrundsatz“ zu
etablieren, der durch eine Soll-Vorschrift zum Ausdruck käme. Den betroffenen
Kolleginnen und Kollegen dürfte auch schwer zu vermitteln sein, dass dadurch
ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht, der auch Geld kostet. Wir
haben gestern über die Problematik der Kostensteigerungen in allen Haushalten,
auch jenen der Landesärztekammern, diskutiert, auch kontrovers diskutiert. Es
ist den Kolleginnen und Kollegen draußen nicht vermittelbar, dass die Kosten
ständig steigen. Wenn ein eventueller Interessenkonflikt überprüft werden soll,
genügt es nicht, nur einen Antrag zu bearbeiten, sondern es muss eine
Beurteilung der Situation erfolgen. Unter Umständen müsste zusätzliches
Personal eingestellt werden, auf der Ebene der Selbstverwaltung vielleicht
sogar ein Ausschuss bzw. eine Kommission gebildet werden. Deshalb bitte ich,
diesem pragmatischen Änderungsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, auch für die
zeitliche Punktlandung. Das Wort hat jetzt der Referent. Bitte schön.
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