TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Mayer, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag 5, der von Herrn Kollegen Lutz und mir eingebracht wurde. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum Vorstandsantrag. Er bezieht sich auf § 18: Zweigpraxis/ausgelagerte Praxisräume. Wir möchten, dass in Abs. 2 der letzte Satz wie folgt ergänzt wird:

und können durch ein Hinweisschild mit Angabe der erbrachten Leistungen, Praxisbezeichnung samt Anschrift und Telefonnummer gekennzeichnet werden.

Warum beantragen wir dies? Die vorgeschlagene Streichung des § 18 Abs. 3 hätte den Wegfall der Beschilderungsfähigkeit von zulässigen ausgelagerten Praxen zur Folge. Das wäre im Hinblick auf die bisher praktizierte Übung kaum durchsetzbar. Außerdem ist es schlecht praktikabel. Das ist so ähnlich, als wenn ein Postzusteller etwas zustellen soll und weder Straße noch Hausnummer kennt. Es wäre eine erhebliche Hilfe für die Patienten und auch für die Rettungsfahrzeuge, wenn hier eine Orientierungsmöglichkeit geboten würde. Ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

Mein nächster Punkt betrifft die Ziffer III.3, die sich auf § 33 - Arzt und Indus­trie - bezieht. Danach soll Abs. 1 Satz 2 wie folgt gefasst werden:

Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und auf Verlangen der Ärztekammer vorzulegen.

Warum beantragen wir das? Meine Damen und Herren, es gibt keine Veranlassung, einen berufsrechtlichen „Misstrauensgrundsatz“ zu etablieren, der durch eine Soll-Vorschrift zum Ausdruck käme. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen dürfte auch schwer zu vermitteln sein, dass dadurch ein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht, der auch Geld kostet. Wir haben gestern über die Problematik der Kostensteigerungen in allen Haushalten, auch jenen der Landesärztekammern, diskutiert, auch kontrovers diskutiert. Es ist den Kolleginnen und Kollegen draußen nicht vermittelbar, dass die Kosten ständig steigen. Wenn ein eventueller Interessenkonflikt überprüft werden soll, genügt es nicht, nur einen Antrag zu bearbeiten, sondern es muss eine Beurteilung der Situation erfolgen. Unter Umständen müsste zusätzliches Personal eingestellt werden, auf der Ebene der Selbstverwaltung vielleicht sogar ein Ausschuss bzw. eine Kommission gebildet werden. Deshalb bitte ich, diesem pragmatischen Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, auch für die zeitliche Punktlandung. Das Wort hat jetzt der Referent. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.