TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Beyerle, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag lautet, § 33 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu fassen:

Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und der Ärztekammer vorzulegen.

Wenn wir hier etwas beschließen, nützt uns kein Herumeiern wie „auf Verlangen“ und „soll“. Wir müssen klar sagen können: Unsere Verträge liegen bei der Ärztekammer, es kann sogar hineingeschaut werden! Damit wäre die Sache klar.

Es gibt hier nun einmal ein gewisses Problem. Warum sollten wir Dinge nicht klar aussprechen, die schon längst hätten gesagt werden müssen? Wir sollen mit begrenzten Budgets auskommen. Andererseits hat die ständig konzentrierter auftretende Pharmaindustrie ganze Blöcke im Angebot schon monopolistisch - entschuldigen Sie diesen Begriff - unter Kontrolle. Sie hat das Recht, außerhalb des Marktes der Generika, auf dem nicht mehr viel verdient werden kann, freie Preise, Fantasiepreise - entschuldigen Sie bitte tausendmal, wenn ich das so sage - festzulegen, die zulasten der Sozialkassen in Deutschland zu bedienen sind.

Es wäre ein Leichtes, der Öffentlichkeit klar zu machen, dass die Ärzte mit begrenzten Budgets keine Preisfantasien erfüllen können. Aber das ist seit Jahren noch nicht öffentlichkeitswirksam vermittelt worden. Hierin sehe ich ein großes Problem.

Deshalb sollte man nicht quasi ein bisschen schwanger herumlaufen, sondern klar sagen:

Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und der Ärztekammer vorzulegen.

Dann haben wir einen klaren Strich gezogen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Beyerle. Jetzt Herr Lutz aus Bayern. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.