Dr. Beyerle, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag lautet, § 33 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu
fassen:
Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und der
Ärztekammer vorzulegen.
Wenn wir hier etwas beschließen, nützt uns kein Herumeiern
wie „auf Verlangen“ und „soll“. Wir müssen klar sagen können: Unsere Verträge
liegen bei der Ärztekammer, es kann sogar hineingeschaut werden! Damit wäre die
Sache klar.
Es gibt hier nun einmal ein gewisses Problem. Warum
sollten wir Dinge nicht klar aussprechen, die schon längst hätten gesagt werden
müssen? Wir sollen mit begrenzten Budgets auskommen. Andererseits hat die
ständig konzentrierter auftretende Pharmaindustrie ganze Blöcke im Angebot
schon monopolistisch - entschuldigen Sie diesen Begriff - unter Kontrolle. Sie
hat das Recht, außerhalb des Marktes der Generika, auf dem nicht mehr viel
verdient werden kann, freie Preise, Fantasiepreise - entschuldigen Sie bitte
tausendmal, wenn ich das so sage - festzulegen, die zulasten der Sozialkassen
in Deutschland zu bedienen sind.
Es wäre ein Leichtes, der Öffentlichkeit klar zu machen,
dass die Ärzte mit begrenzten Budgets keine Preisfantasien erfüllen können.
Aber das ist seit Jahren noch nicht öffentlichkeitswirksam vermittelt worden.
Hierin sehe ich ein großes Problem.
Deshalb sollte man nicht quasi ein bisschen schwanger
herumlaufen, sondern klar sagen:
Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und der
Ärztekammer vorzulegen.
Dann haben wir einen klaren Strich gezogen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Beyerle.
Jetzt Herr Lutz aus Bayern. Bitte schön.
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