Dr. Lutz, Bayern:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Referent Flenker, ich darf vielleicht anregen,
dass Sie nicht zwischendurch Stellung nehmen, sondern erst zum Schluss. Ich
glaube, das ist vernünftiger und von der Zeit her günstiger.
(Beifall)
Eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn
Beyerle. Er sollte sich überlegen, welche Arbeit auf die Ärztekammern zukäme,
wenn man seinem Antrag folgte.
(Beifall)
Das ist ein nicht praktikabler und auch nicht finanzierbarer
Vorschlag. Er wird der Sache auch nicht gerecht. Wenn man weiß, dass der
Vertrag auf Anforderung an die Ärztekammer zu schicken ist, wird der
Vertragstext entsprechend abgefasst. Die Pflicht schafft einen Wust an
Dokumentation, der schlicht nicht zu bewältigen ist.
(Beifall)
Herr Kollege Lichte, ich verstehe ja, dass man im Hinblick
auf Abs. 4 der reinen Lehre anhängen möchte. Damit wäre aber die Möglichkeit,
bestimmte Veranstaltungen zu unterstützen, nicht mehr gegeben. Ich glaube, es
ist vernünftiger, hier einen Weg zu finden, auf welche Weise der Einzelne
geldwerte Vorteile erhalten kann. Herr Flenker hat schon richtigerweise darauf
hingewiesen: Es gibt Veranstaltungen, die nur mit Unterstützung finanzierbar
sind. Wenn die Leistung eine vernünftige Relation hat, geht das meiner Meinung
nach in Ordnung. Daher halte ich es für unbedingt erforderlich, einen solchen
Absatz in unserer Berufsordnung zu haben, damit man nicht über das eine oder
andere Hintertürchen einen Weg finden kann, doch noch zu etwas zu kommen. Es
soll nur möglich sein, wenn zwischen dem geldwerten Vorteil und der
eigentlichen Leistung eine vernünftige Relation besteht. Deshalb plädiere ich
dringend dafür, diesen Absatz bestehen zu lassen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Lutz.
Der nächste Redner ist Herr Kollege Wagenknecht aus Niedersachsen.
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