Zimmer, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, § 18 b für mich zu
interpretieren. Ich sitze in einer Praxis, wo die Möglichkeit besteht, einen
Nullbeteiligungsassistenten aufzunehmen. Ich lagere einen Praxisteil in meine
Nachbarregion aus, die gesperrt ist, und erbringe dort die gleichen Leistungen
wie in dem Bereich, in dem ich niedergelassen bin. Dann benutze ich den
Nullassistenten und setze ihn in diesen gesperrten Zulassungsbereich. Den
Erstkontakt führe ich gern in jener Praxis durch, die aus einem Zimmer in dem
offenen Bereich besteht. Dann schicke ich den Patienten hinüber.
Ich habe die Frage an den Referenten bzw. an den
Justiziar, wie verhindert werden soll, dass es diese Verwaschungen zwischen
gesperrten und offenen Gebieten, die dicht nebeneinander liegen, gibt.
Des Weiteren frage ich mich: Wie viele ausgelagerte
Praxisteile kann man denn haben? Kann ich auch fünf ausgelagerte Praxisteile
haben, mit denen ich mit fünf Nullbeteiligungsassistenten eine Kette des
Gesundheitswesens im Bereich der Region bilde? Wir müssen uns schon genau
überlegen, was wir hier tun. Wir sind gegen Gesundheitszentren, schaffen hier
aber private Filialen. Denken Sie bitte darüber einmal nach.
Ein Wort noch zu den Fortbildungsveranstaltungen. Ich sehe
doch auf Veranstaltungen von Pharmaunternehmen hoch exponierte Vertreter von
Krankenkassen und Krankenkassenverbänden sowie hoch exponierte Mitglieder des
Deutschen Bundestages und der Landtage. Die machen das doch auch nicht umsonst.
Es muss dort Regelungen geben, inwieweit das mit ihrer Berufstätigkeit,
insbesondere aber mit ihrer Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit zu
vereinbaren ist. Können wir Ähnliches von dort nicht übernehmen? Dann befänden
wir uns auf derselben Augenhöhe mit jenen, die angeblich unbeeinflussbar
beispielsweise als Mandatsträger im Deutschen Bundestag arbeiten.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Zimmer.
Das können wir leider nicht auf dem Ärztetag regeln, aber vielleicht verbreitet
sich das als Tipp. - Jetzt Herr Kollege Streibl aus Baden-Württemberg.
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