TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Zimmer, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, § 18 b für mich zu interpretieren. Ich sitze in einer Praxis, wo die Möglichkeit besteht, einen Nullbeteiligungsassistenten aufzunehmen. Ich lagere einen Praxisteil in meine Nachbarregion aus, die gesperrt ist, und erbringe dort die gleichen Leistungen wie in dem Bereich, in dem ich niedergelassen bin. Dann benutze ich den Nullassistenten und setze ihn in diesen gesperrten Zulassungsbereich. Den Erstkontakt führe ich gern in jener Praxis durch, die aus einem Zimmer in dem offenen Bereich besteht. Dann schicke ich den Patienten hinüber.

Ich habe die Frage an den Referenten bzw. an den Justiziar, wie verhindert werden soll, dass es diese Verwaschungen zwischen gesperrten und offenen Gebieten, die dicht nebeneinander liegen, gibt.

Des Weiteren frage ich mich: Wie viele ausgelagerte Praxisteile kann man denn haben? Kann ich auch fünf ausgelagerte Praxisteile haben, mit denen ich mit fünf Nullbeteiligungsassistenten eine Kette des Gesundheitswesens im Bereich der Region bilde? Wir müssen uns schon genau überlegen, was wir hier tun. Wir sind gegen Gesundheitszentren, schaffen hier aber private Filialen. Denken Sie bitte darüber einmal nach.

Ein Wort noch zu den Fortbildungsveranstaltungen. Ich sehe doch auf Veranstaltungen von Pharmaunternehmen hoch exponierte Vertreter von Krankenkassen und Krankenkassenverbänden sowie hoch exponierte Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage. Die machen das doch auch nicht umsonst. Es muss dort Regelungen geben, inwieweit das mit ihrer Berufstätigkeit, insbesondere aber mit ihrer Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit zu vereinbaren ist. Können wir Ähnliches von dort nicht übernehmen? Dann befänden wir uns auf derselben Augenhöhe mit jenen, die angeblich unbeeinflussbar beispielsweise als Mandatsträger im Deutschen Bundestag arbeiten.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Zimmer. Das können wir leider nicht auf dem Ärztetag regeln, aber vielleicht verbreitet sich das als Tipp. - Jetzt Herr Kollege Streibl aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.