TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Pfaffinger, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag IV-6. Die Begründung zu diesem Antrag ist lang. Das Anliegen kann kurz wie folgt zusammengefasst werden: An der Dauerbaustelle Berufsordnung muss weitergearbeitet werden, um in Hinblick auf die im GMG geplanten Neuregelungen die Wettbewerbsgleichheit insbesondere der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte zu ermöglichen und nicht durch unnötige restriktive Berufsordnungsvorgaben zu gefährden.

Ich möchte noch etwas zu einem Antrag sagen, den ich gleich einreichen werde. Vielleicht kann man das Psychotherapeutenproblem dahin gehend lösen, dass in § 30 Abs. 2 die Worte „oder Psychotherapeuten“ eingefügt werden. Dann hieße es:

Dem Arzt ist es nicht gestattet, zusammen mit Personen, die weder Ärzte oder Psychotherapeuten sind noch zu seinen berufsmäßig tätigen Mitarbeitern gehören, zu untersuchen oder zu behandeln.

Ich denke, die Psychotherapeuten - darunter verstehen wir die Psychologischen Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - sind ein neuer Heilberuf. Es ist selbstverständlich, dass wir mit diesen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten müssen. Insofern sollten sie auch in der neuen Fassung unserer Berufsordnung erwähnt werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Pfaffinger. Das Wort hat jetzt Frau Blum aus Rheinland-Pfalz.

© 2003, Bundesärztekammer.