Dr. Pfaffinger, Bayern:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag IV-6. Die
Begründung zu diesem Antrag ist lang. Das Anliegen kann kurz wie folgt
zusammengefasst werden: An der Dauerbaustelle Berufsordnung muss
weitergearbeitet werden, um in Hinblick auf die im GMG geplanten Neuregelungen
die Wettbewerbsgleichheit insbesondere der niedergelassenen Hausärzte und
Fachärzte zu ermöglichen und nicht durch unnötige restriktive
Berufsordnungsvorgaben zu gefährden.
Ich möchte noch etwas zu einem Antrag sagen, den ich
gleich einreichen werde. Vielleicht kann man das Psychotherapeutenproblem dahin
gehend lösen, dass in § 30 Abs. 2 die Worte „oder Psychotherapeuten“ eingefügt
werden. Dann hieße es:
Dem Arzt ist es nicht gestattet, zusammen mit Personen,
die weder Ärzte
oder Psychotherapeuten sind noch zu seinen berufsmäßig tätigen Mitarbeitern
gehören, zu untersuchen oder zu behandeln.
Ich denke, die Psychotherapeuten - darunter verstehen wir
die Psychologischen Psychotherapeuten sowie die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten - sind ein neuer Heilberuf. Es ist
selbstverständlich, dass wir mit diesen Kolleginnen und Kollegen
zusammenarbeiten müssen. Insofern sollten sie auch in der neuen Fassung unserer
Berufsordnung erwähnt werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau
Pfaffinger. Das Wort hat jetzt Frau Blum aus Rheinland-Pfalz.
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