TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Metke, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu § 26, dem Reizthema ärztlicher Notfalldienst, Befreiung für die Kolleginnen und Kollegen. Ich schöpfe meinen Mut, zu diesem Frauenthema zu sprechen, daraus, dass ich mit meiner Frau fünf Kinder habe und auch nachts aufgestanden bin. Vielleicht legitimiert mich das, zu dieser Thematik Stellung zu nehmen.

Wir beobachten in den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass teilweise tagsüber große und übergroße Praxen geführt werden, man in der Nacht aber nicht aufstehen kann, sodass andere den Notfalldienst machen müssen. Das kann nicht sein.

(Beifall)

Deshalb wird Ihnen in der nächsten Zeit ein Antrag zur Änderung des vorgelegten § 26 zugehen, der Folgendes beinhaltet: Die Kolleginnen und Kollegen sollen darüber hinaus über einen Zeitraum von 24 Monaten befreit werden, wenn eine nicht mehr als 50-prozentige Berufstätigkeit in dem entsprechenden Versorgungssegment wahrgenommen wird. Wenn jemand nur halbtags arbeitet und nur eine kleine Praxis führt, weil er für die Kinder da sein will, dann kann man über die Befreiung vom Notfalldienst diskutieren. Wenn man aber tagsüber voll im Betrieb ist, ist nicht einzusehen, dass nachts die anderen aufstehen sollen. Deswegen stelle ich als Kompromiss diesen Antrag, der Ihnen noch zugehen wird.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr, Herr Metke. Jetzt bitte noch einmal Herr Beyerle aus Nordrhein.

© 2003, Bundesärztekammer.