Dr. Decker, Westfalen-Lippe:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag IV-8, der von
mir stammt und der auch schon verteilt worden ist. Er lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Berufsordnung mit
einem Beschlussantrag zum nächsten Deutschen Ärztetag dahin gehend zu
novellieren, den Zusammenschluss von Gemeinschaftspraxen auch ortsübergreifend
zu ermöglichen.
Damit soll der zu erwartenden politischen Diskussion über
die Schaffung von Gesundheitszentren vorgegriffen werden. Diese werden
voraussichtlich nicht in der Peripherie installiert werden, sondern zentrumsnah
an günstigen Standorten. Das ist aber eine klare Benachteiligung derjenigen,
die in der Peripherie einer Mittel- oder Großstadt oder aber auf dem flachen
Lande arbeiten und dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden. Durch die Schaffung
von Gemeinschaftspraxen wird die Möglichkeit eröffnet, die Patientenversorgung
auch dann sicherzustellen, wenn einer der Partner erkrankt ist oder auf einer
Fortbildungsreise ist. Das alles kann dann auf der Basis der Freiberuflichkeit
geschehen. Insofern empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Antrags.
Vielen Dank.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Decker.
Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Herr Josten gemeldet.
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