Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zu den
Änderungsanträgen zu § 18 Abs. 2. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf
Drucksache IV-11 von Frau Haus und Herrn Rüggeberg. Danach soll § 18
Abs. 2 folgendermaßen lauten:
Der Arzt darf in räumlicher Nähe zum Ort seiner Niederlassung Untersuchungs-
und Behandlungsräume ausschließlich für spezielle Untersuchungs- oder Behandlungszwecke
unterhalten ...
Die Worte „an dem der Erstkontakt mit dem
Patienten
stattzufinden hat“ und „(z. B. Operationen, medizinisch-technische
Leistungen)“ sollen gestrichen werden. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? -
Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag
ist angenommen.
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