TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zu den Änderungsanträgen zu § 18 Abs. 2. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache IV-11 von Frau Haus und Herrn Rüggeberg. Danach soll § 18 Abs. 2 folgendermaßen lauten:

Der Arzt darf in räumlicher Nähe zum Ort seiner Niederlassung Untersuchungs- und Behandlungsräume ausschließlich für spezielle Untersuchungs- oder Behandlungszwecke unterhalten ...

Die Worte „an dem der Erstkontakt mit dem Patienten stattzufinden hat“ und „(z. B. Operationen, medizinisch-technische Leistungen)“ sollen gestrichen werden. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.

© 2003, Bundesärztekammer.