TOP IV : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zu § 33 Abs. 4. Dazu hat Herr Kollege Lichte auf Drucksache IV-7 den Antrag gestellt - er wurde auch von anderen aufgegriffen -, diesen Absatz zu streichen. Wer möchte § 33 Abs. 4 annehmen? - Wer will diesen Absatz im Sinne des Antrags 7 streichen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte sich enthalten? - Damit ist der Antrag 7 angenommen und § 33 Abs. 4 gestrichen.

(Beifall - Zurufe)

- Sie möchten auszählen lassen? - Gut. Damit jeder weiß, um welchen Text es geht, lese ich den Wortlaut des § 33 Abs. 4 vor:

Die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe für die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ist nicht berufswidrig. Der Vorteil ist unangemessen, wenn er die Kosten der Teilnahme (notwendige Reisekosten, Tagungsgebühr) des Arztes an der Fortbildungsveranstaltung übersteigt oder der Zweck der Fortbildung nicht im Vordergrund steht. Satz 1 und 2 gelten für berufsbezogene Informationsveranstaltungen von Herstellern entsprechend.

Herr Lichte hat den Antrag gestellt, das abzulehnen.

Ich frage noch einmal - das zählen wir jetzt aus -: Wer möchte § 33 Abs. 4 annehmen?

(Zurufe)

- Sie möchten gern, dass wir erst über den Antrag 7 abstimmen?

(Zustimmung)

Das ist aber kein Änderungsantrag. Sie haben insofern Recht: Wenn wir zuerst über den Antrag 7 abstimmen, würde eine Stimmengleichheit bedeuten, dass der Antrag 7 abgelehnt ist und der Text angenommen ist. Wenn wir zuerst über die Zustimmung zum vorgelegten Text abstimmen, wäre bei Stimmengleichheit die Annahme verweigert. Stimmengleichheit bedeutet ja Nichtannahme. Das ist der Unterschied.

Ich frage Sie geschäftsordnungsmäßig: Fassen Sie den Antrag 7 als Änderungsantrag auf und möchten ihn deshalb zuerst abgestimmt haben?

(Beifall)

- Gut, gerne. Ich frage also - das zählen wir aus -: Wer möchte dem Antrag 7 zustimmen? - Wer möchte den Antrag 7 ablehnen? - Wer möchte sich enthalten? - Einige Enthaltungen. Für die Annahme des Antrags 7 gab es 71 Stimmen, für die Ablehnung des Antrags 7 gab es 131 Stimmen. Es gab einige Enthaltungen. Der Antrag 7 ist abgelehnt. Damit ist § 33 Abs. 4 angenommen.

(Beifall)

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