Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag auf Drucksache IV-10, den ich gestellt habe. Danach wird
der Vorstand der Bundesärztekammer gebeten, dem 107. Deutschen Ärztetag eine
Ergänzung der (Muster-)Berufsordnung vorzulegen. § 15 der
(Muster-)Berufsordnung soll um folgenden vierten Absatz ergänzt werden:
Der Arzt beachtet bei der Forschung am Menschen
die in der Deklaration von
Helsinki des Weltärztebundes niedergelegten ethischen Grundsätze für die
medizinische Forschung am Menschen.
Das ist auch noch keine Entscheidung, sondern nur die
Bitte, das mit in die Beratungen einzubeziehen und zu berücksichtigen, damit
wir eine Beziehung auf die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes haben.
Angestrebt wird eine auf der ganzen Welt einheitliche Verfahrensweise. Das ist
ein Antrag an den Vorstand.
Zur Geschäftsordnung bitte Herr Lutz.
Dr. Lutz, Bayern:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht: Wenn wir den Antrag
annehmen, bedeutet das, dass das in dieser Form berücksichtigt wird. Wenn wir
den Antrag an den Vorstand geben, kann er in ähnlicher Weise berücksichtigt
werden. Ich meine, es besteht ein qualitativer Unterschied zwischen einer
Überweisung an den Vorstand und einem Beschluss hier im Gremium.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Dann stimmen wir über die
Frage ab: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das
nicht? - Das ist die Mehrheit. Ich frage: Wer ist für den Antrag 10? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen. Ich
bedanke
mich.
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