TOP V : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 23. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Griebenow, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Antrag 1 zuzustimmen, der das freiwillige Fortbildungszertifikat festschreibt. Welche Erfahrungen haben wir damit in den vergangenen vier Jahren gemacht? Wir haben einen Dreiklang geschaffen. Da ist zum einen die Verpflichtung zur Fortbildung, wie sie schon seit längerem in der Berufsordnung festgeschrieben ist. Der zweite Punkt ist die Möglichkeit der Dokumentation der Fortbildung auf freiwilliger Basis. Wir haben - das ist der dritte Punkt - parallel dazu eine Arbeitsebene definiert, die sich in den letzten Jahren bewährt hat. Hier wird auf der Ebene des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung und des Vorstands der Bundesärztekammer dieses Zertifikat organisatorisch und inhaltlich begleitet.

Diese Konstruktion hat sich in meinen Augen außerordentlich gut bewährt. Sie trägt den Bedürfnissen Rechnung, wie wir Fortbildung definiert haben möchten. Die Freiwilligkeit des Zertifikats dient nicht dazu, eine Möglichkeit zu schaffen, sich eventuell auch nicht fortzubilden, sondern auf diese Weise wird garantiert, dass die große Vielgestaltigkeit des Fortbildungsbedarfs des Einzelnen zu dem Zeitpunkt, da dieser auftritt, auch erfüllt werden kann. Jeder, der über eine da­rüber hinausgehende Fortbildungspflicht diskutiert, eröffnet damit gleichzeitig die Diskussion über die Pflichtinhalte. Das hat dann nichts mehr mit der Frage zu tun, wie das Fortbildungsbedürfnis beim Einzelnen dann befriedigt werden kann, wenn es auftritt. Hier wird zeitlich losgelöst etwas vermittelt, was man unter Umständen schon kennt.

Ich nenne ein Beispiel: Es nützt nichts, wenn ich Ihnen hier aus dem Stand he­raus einen mehrstündigen Vortrag über die arterielle Hypotonie halten kann, wenn ein Patient vor mir sitzt, der einen exotischen ACE-Hemmer nimmt, dessen Halbwertszeit ich nicht im Kopf habe. Die Entscheidung für die Freiwilligkeit des Fortbildungszertifikats ist ein hohes Gut, das es uns ermöglicht, die Inhalte frei zu wählen.

(Beifall)

Gleichzeitig hat es durch das Fortbildungszertifikat in seiner Freiwilligkeit und letztlich bürokratischen Unverbindlichkeit eine erhebliche Qualitätsoffensive gegeben, insbesondere im Bereich der Printmedien. Erste Beispiele können Sie in einer von Herrn Eckel herausgegebenen Veröffentlichung lesen. Hier wird bei den Fortbildungsanbietern die Spreu vom Weizen getrennt. Dies sollten wir konsequent fortsetzen. Das kann nur zu unser aller Wohl sein.

Qualität erfordert Regeln. Diese haben wir mit den einheitlichen Bewertungskriterien. Regeln führen generell zu Bürokratie. Das wiederum wollen wir nicht. Insofern haben wir immer eine subtile Gratwanderung durchzuführen zwischen der hohen Qualität auf der einen Seite, die Regeln erfordert, und der Vermeidung von Bürokratie auf der anderen Seite. Ich denke, dass der Senat mit seiner kontinuierlichen Arbeit an den organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen, wie sie in den Empfehlungen zur guten ärztlichen Fortbildung und in den Bewertungskriterien festgelegt sind, diese Gratwanderung in den letzten Jahren erfolgreich bewältigt hat. Sie müssen wissen, dass diese Tagesordnungspunkte quasi bei jeder Sitzung gesetzt sind. Deshalb sehe ich überhaupt keinen Ansatz, das hier in diesem Rahmen zu diskutieren. Ich bitte Sie, den Antrag 13 rundweg abzulehnen. Die einzelnen Punkte, die dort genannt sind, sehen zunächst einmal plausibel aus. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie diesen Antrag positiv bescheiden, unabhängig von dem, was in ihm steht, gleichzeitig eine profunde Verfahrensänderung beschließen würden. Wir haben es bisher geschafft, die Begleitung des Fortbildungszertifikats auf der Ebene des Senats und der Bundesärztekammer zu halten. Wenn wir dazu übergehen, dass jede Änderung, die sich aus den praktischen Erfahrungen mit dem Zertifikat ergibt, durch den Ärztetag gehen muss, haben wir einen wesentlichen weiteren Schritt hin zu jener Bürokratie und der Langsamkeit getan, die wir nicht haben möchten.

Nach wie vor gilt: Es soll sich nicht der Arzt draußen dem Zertifikat anpassen, sondern wir möchten die Dokumentation durch das Zertifikat an das bereits bestehende Fortbildungsverhalten unserer Kolleginnen und Kollegen anpassen. Ich bitte Sie also, den Antrag 1 anzunehmen und den Antrag 13 abzulehnen. Wenn Sie den Antrag 13 ablehnen, geschieht nichts Gravierendes, sondern auf der nächsten Sitzung ist das alles wieder ein Thema. Herr Baier wird wie in der Vergangenheit Gelegenheit zur Diskussion haben. Durch die Ablehnung entsteht also kein Schaden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Griebenow. Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Herr Mayer aus Bayern gemeldet. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.